Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Jobcenter Bezug Nur noch Elterngeld wie bin ich krankenversichert

Frage: Nach Jobcenter Bezug Nur noch Elterngeld wie bin ich krankenversichert

Greeenie

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Guten Tag Mein Problem ist folgendes. Ich war im Bezug von ALG2 und wurde schwanger als am 09.10.2021 dann unsere Tochter zur Welt kam haben ich und mein Freund beschlossen zusammen zu ziehen. Er bezieht momentan Alg1 dadurch das er vorher sehr lange krank geschrieben war ist das auch gerade nicht viel. Dieses wurde natürlich auf meine Leistungen vom Jobcenter angerechnet und somit fiel ich aus dem Leistungsbezug des Jobcenters. Nun sagt mir meine Krankenkasse das ich mich selbst versichern muss. Im Internet steht aber an vielen Stellen das man während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei weiter versichert ist. Auch die Elterngeldstelle und die AOK selbst waren in ihren Aussagen sehr unsicher was bei uns ein mulmiges Gefühl hervor ruft. Ich wäre um Ratschläge sehr dankbar. Und Heirat kommt nicht in Frage das seine Scheidung gerade noch läuft. Und ab März wären wir wieder im Bezug vom Jobcenter da dann sein ALG1 ausläuft. ES geht also nur um die Monate November bis Februar und die Krankenkasse will nicht gerade wenig Geld


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wer bei Eintritt in den Bezug von EG pflichtversichert ist, kann während des Bezuges von EG beitragsfrei weiter versichert bleiben. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wieso gehst du davon aus, dass ihr ab März wieder ALG2 - Bezieher seid? Bis dahin kann sich dein Lebensgefährte doch noch eine Arbeit suchen. Nur wer sucht, findet auch ;) Zur Krankenkasse: Ohne AG keine EZ, ohne EZ keine KK.


Greeenie

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Da er noch in der Reha ist und das alles nicht so schnell gehen wird


KielSprotte

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Im AP schreibst du "war krankgeschrieben" - also ist er es noch immer und dann bekommt er kein ALG1, sondern Übergangsgeld in Höhe von ALG1 - dieses ist zeitlich eigentlich nicht befristet. Macht euch da noch einmal schlau.


Dojii

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Du bist während des Bezuges von Elterngeld nur beitragsfrei weiter versichert, wenn du bei Beginn des Elterngeldes gesetzlich pflichtversichert und Beitragszahler warst. Da du aber keinem sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen und von diesem ins Elterngeld gerutscht bist, greift die Regel bei dir leider nicht.


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