Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Jobcenter Bezug Nur noch Elterngeld wie bin ich krankenversichert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nach Jobcenter Bezug Nur noch Elterngeld wie bin ich krankenversichert

Greeenie

Beitrag melden

Guten Tag Mein Problem ist folgendes. Ich war im Bezug von ALG2 und wurde schwanger als am 09.10.2021 dann unsere Tochter zur Welt kam haben ich und mein Freund beschlossen zusammen zu ziehen. Er bezieht momentan Alg1 dadurch das er vorher sehr lange krank geschrieben war ist das auch gerade nicht viel. Dieses wurde natürlich auf meine Leistungen vom Jobcenter angerechnet und somit fiel ich aus dem Leistungsbezug des Jobcenters. Nun sagt mir meine Krankenkasse das ich mich selbst versichern muss. Im Internet steht aber an vielen Stellen das man während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei weiter versichert ist. Auch die Elterngeldstelle und die AOK selbst waren in ihren Aussagen sehr unsicher was bei uns ein mulmiges Gefühl hervor ruft. Ich wäre um Ratschläge sehr dankbar. Und Heirat kommt nicht in Frage das seine Scheidung gerade noch läuft. Und ab März wären wir wieder im Bezug vom Jobcenter da dann sein ALG1 ausläuft. ES geht also nur um die Monate November bis Februar und die Krankenkasse will nicht gerade wenig Geld


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wer bei Eintritt in den Bezug von EG pflichtversichert ist, kann während des Bezuges von EG beitragsfrei weiter versichert bleiben. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Wieso gehst du davon aus, dass ihr ab März wieder ALG2 - Bezieher seid? Bis dahin kann sich dein Lebensgefährte doch noch eine Arbeit suchen. Nur wer sucht, findet auch ;) Zur Krankenkasse: Ohne AG keine EZ, ohne EZ keine KK.


Greeenie

Beitrag melden

Da er noch in der Reha ist und das alles nicht so schnell gehen wird


KielSprotte

Beitrag melden

Im AP schreibst du "war krankgeschrieben" - also ist er es noch immer und dann bekommt er kein ALG1, sondern Übergangsgeld in Höhe von ALG1 - dieses ist zeitlich eigentlich nicht befristet. Macht euch da noch einmal schlau.


Dojii

Beitrag melden

Du bist während des Bezuges von Elterngeld nur beitragsfrei weiter versichert, wenn du bei Beginn des Elterngeldes gesetzlich pflichtversichert und Beitragszahler warst. Da du aber keinem sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen und von diesem ins Elterngeld gerutscht bist, greift die Regel bei dir leider nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich beziehe Arbeitslosengeld II. ich habe im mai ebtbunden und werde 300 € elterngeld und 75€ geschwiesterbonus von der elterngeldStelle 12 monate lang bekommen. der jobcenter hat es als Einkommen bzw. leistungen berechnet. ist es richtig oder nicht? mfg

Liebe Frau Bader, Ich habe nun den Elterngeldbescheid erhalten: Je Lebensmonat wurde mir ein Freibetrag von 300,- berechnet, auch rückwirkend, den Rest erhält das Jobcenter, die haben da wohl so einen Antrag gestellt. Künftiges Elterngeld, also ab Februar, erhalte ich in voller Höhe, dementsprechend mindere sich aber mein Anspruch ALG2. Hierz ...

Sehr geeherte Frau Nicole Bader, Mein Lebensgefährte bezieht Leistungen vom Jobcenter und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zurzeit bin ich noch als Studentin immatrikuliert und bekomme Bafög und habe somit keinen Ansprich auf Leistungen des Jobcenters. Ich habe für mein Kind Elterngeld und Kinder ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...