Greeenie
Guten Tag Mein Problem ist folgendes. Ich war im Bezug von ALG2 und wurde schwanger als am 09.10.2021 dann unsere Tochter zur Welt kam haben ich und mein Freund beschlossen zusammen zu ziehen. Er bezieht momentan Alg1 dadurch das er vorher sehr lange krank geschrieben war ist das auch gerade nicht viel. Dieses wurde natürlich auf meine Leistungen vom Jobcenter angerechnet und somit fiel ich aus dem Leistungsbezug des Jobcenters. Nun sagt mir meine Krankenkasse das ich mich selbst versichern muss. Im Internet steht aber an vielen Stellen das man während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei weiter versichert ist. Auch die Elterngeldstelle und die AOK selbst waren in ihren Aussagen sehr unsicher was bei uns ein mulmiges Gefühl hervor ruft. Ich wäre um Ratschläge sehr dankbar. Und Heirat kommt nicht in Frage das seine Scheidung gerade noch läuft. Und ab März wären wir wieder im Bezug vom Jobcenter da dann sein ALG1 ausläuft. ES geht also nur um die Monate November bis Februar und die Krankenkasse will nicht gerade wenig Geld
Hallo, wer bei Eintritt in den Bezug von EG pflichtversichert ist, kann während des Bezuges von EG beitragsfrei weiter versichert bleiben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wieso gehst du davon aus, dass ihr ab März wieder ALG2 - Bezieher seid? Bis dahin kann sich dein Lebensgefährte doch noch eine Arbeit suchen. Nur wer sucht, findet auch ;) Zur Krankenkasse: Ohne AG keine EZ, ohne EZ keine KK.
Greeenie
Da er noch in der Reha ist und das alles nicht so schnell gehen wird
KielSprotte
Im AP schreibst du "war krankgeschrieben" - also ist er es noch immer und dann bekommt er kein ALG1, sondern Übergangsgeld in Höhe von ALG1 - dieses ist zeitlich eigentlich nicht befristet. Macht euch da noch einmal schlau.
Dojii
Du bist während des Bezuges von Elterngeld nur beitragsfrei weiter versichert, wenn du bei Beginn des Elterngeldes gesetzlich pflichtversichert und Beitragszahler warst. Da du aber keinem sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen und von diesem ins Elterngeld gerutscht bist, greift die Regel bei dir leider nicht.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich beziehe Arbeitslosengeld II. ich habe im mai ebtbunden und werde 300 € elterngeld und 75€ geschwiesterbonus von der elterngeldStelle 12 monate lang bekommen. der jobcenter hat es als Einkommen bzw. leistungen berechnet. ist es richtig oder nicht? mfg
Liebe Frau Bader, Ich habe nun den Elterngeldbescheid erhalten: Je Lebensmonat wurde mir ein Freibetrag von 300,- berechnet, auch rückwirkend, den Rest erhält das Jobcenter, die haben da wohl so einen Antrag gestellt. Künftiges Elterngeld, also ab Februar, erhalte ich in voller Höhe, dementsprechend mindere sich aber mein Anspruch ALG2. Hierz ...
Sehr geeherte Frau Nicole Bader, Mein Lebensgefährte bezieht Leistungen vom Jobcenter und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zurzeit bin ich noch als Studentin immatrikuliert und bekomme Bafög und habe somit keinen Ansprich auf Leistungen des Jobcenters. Ich habe für mein Kind Elterngeld und Kinder ...
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlung ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...