nurseli
Guten Tag, ich beziehe Arbeitslosengeld II. ich habe im mai ebtbunden und werde 300 € elterngeld und 75€ geschwiesterbonus von der elterngeldStelle 12 monate lang bekommen. der jobcenter hat es als Einkommen bzw. leistungen berechnet. ist es richtig oder nicht? mfg
Hallo, Wenn Sie es schon länger bekommen, Ja. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Ja, da du das EG nicht selbst "erarbeitet" hast. Andernfalls würde man dich besser stellen wie es eben euch zusteht. Ist halt so. Hättest Du zB einen 450 € Job ausgeübt und das EG wäre darauf berechnet. sähe die Sache anders aus. Schau mal hier: http://www.hartziv.org/elterngeld-und-hartz-iv.html
Sternenschnuppe
Wieso solltest Du 375€ mehr haben als vorher und alle die arbeiten nur noch 65% vom vorherigen Lohn ?
kati1976
Natürlich ist das richtig. Das Kindergeld wird genauso angerechnet.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe nun den Elterngeldbescheid erhalten: Je Lebensmonat wurde mir ein Freibetrag von 300,- berechnet, auch rückwirkend, den Rest erhält das Jobcenter, die haben da wohl so einen Antrag gestellt. Künftiges Elterngeld, also ab Februar, erhalte ich in voller Höhe, dementsprechend mindere sich aber mein Anspruch ALG2. Hierz ...
Sehr geeherte Frau Nicole Bader, Mein Lebensgefährte bezieht Leistungen vom Jobcenter und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zurzeit bin ich noch als Studentin immatrikuliert und bekomme Bafög und habe somit keinen Ansprich auf Leistungen des Jobcenters. Ich habe für mein Kind Elterngeld und Kinder ...
Guten Tag Mein Problem ist folgendes. Ich war im Bezug von ALG2 und wurde schwanger als am 09.10.2021 dann unsere Tochter zur Welt kam haben ich und mein Freund beschlossen zusammen zu ziehen. Er bezieht momentan Alg1 dadurch das er vorher sehr lange krank geschrieben war ist das auch gerade nicht viel. Dieses wurde natürlich auf meine Leistung ...
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung