Mommy2017
Liebe Frau Bader, Ich habe nun den Elterngeldbescheid erhalten: Je Lebensmonat wurde mir ein Freibetrag von 300,- berechnet, auch rückwirkend, den Rest erhält das Jobcenter, die haben da wohl so einen Antrag gestellt. Künftiges Elterngeld, also ab Februar, erhalte ich in voller Höhe, dementsprechend mindere sich aber mein Anspruch ALG2. Hierzu möchte ich noch einmal zwei Rückfragen an Sie stellen: 1.) Das Jobcenter erhält jetzt ja den Rest über die 300,- € Freibetrag hinaus, und zwar auch für den Zeitraum, in dem ich gar kein ALG2 bekam, also auch für Ende September bis Ende Oktober 2017, ist das rechtens? ALG2 erhielt ich ab November. 2.) Aufgrund der Freibeträge i. H. v. 300,- € mtl. erhalte ich eine Elterngeldnachzahlung i. H. v. 1.200,- €, darf das Jobcenter diese als Einkommen auf meinen Bedarf für Januar anrechnen - eigentlich doch nicht, oder? Somit wird mein Elterngeld ja doppelt abgerechnet, das kann doch nicht in Ordnung sein? Ich bedanke mich im Vorhinein ganz herzlich für Ihre Antwort.
Hallo, Entscheidend ist der Monat des Zuflusses. Ob ihnen die 300 € bleiben, hängt davon ab, ob Sie vor Bezug des Elterngeldes gearbeitet haben oder nicht. Liebe Grüße NB
Mommy2017
Danke für Ihre Antwort :) Das Elterngeld wurde eben nicht nach dem Zuflussprinzip berechnet, sondern aufgrund des Erstattungsanspruchs rückwirkend gesplittet (sogar bis in die Zeit, in der ich kein ALG2 erhielt). Die daraus resultierenden ALG2-Freibeträge ergeben die Nachzahlung, die jetzt aber nochmal (!) als Einkommen angerechnet werden. Darf ein Freibetrag überhaupt als Einkommen angerechnet werden?
Mommy2017
PS: Ja, ich war vor meiner Elternzeit voll erwerbstätig. Ich erhalte ergänzendes ALG2 zum Elterngeld.
Mommy2017
Falls das noch eine Mama mit der gleichen Fragestellung liest: Ich war am Freitag bei einem Anwalt. 1.) Dass das Jobcenter Geld einbehält für den Zeitraum, in dem noch keine ALG2-Leistungen bezogen wurden, ist NICHT rechtens. Dieses Elterngeld muss dem Leistungsempfänger direkt ausgezahlt werden; wird dann allerdings vom Jobcenter nach dem Zuflussprinzip im Buchungsmonat als sonstiges Einkommen an die Leistungen angerechnet. 2.) Eine Nachzahlung von Freibeträgen darf NICHT vom Jobcenter erneut auf die Leistungen als sonstiges Einkommen angerechnet werden, wenn diese Freibeträge sich auf Monate des Bezugs von ALG2 beziehen, für die das Jobcenter bereits einen Erstattungsanspruch gestellt hat.
Halleluyah
Können Sie mir bitte irgendwie privat schreiben? Habe diesbezüglich noch eine sehr dringende Frage!
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