Sehr geeherte Frau Nicole Bader,
Mein Lebensgefährte bezieht Leistungen vom Jobcenter und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zurzeit bin ich noch als Studentin immatrikuliert und bekomme Bafög und habe somit keinen Ansprich auf Leistungen des Jobcenters. Ich habe für mein Kind Elterngeld und Kindergeld beantragt und nun über die Briefe von der Familienkasse und dem Jugendamt erfahren, dass das Geld für 3 Monate( insgesamt rund 1500€ ) vom Jobcenter einbehalten wird. Ist dies rechtens?
Vielen Dank für die Antwort im vorraus!
von
Maja_nad
am 23.08.2019, 16:12
Antwort auf:
Darf das Jobcenter das Elterngeld einbehalten trotz Studentenstatus?
Hallo,
ja, denn Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2019
Antwort auf:
Darf das Jobcenter das Elterngeld einbehalten trotz Studentenstatus?
Ja das ist richtig. Es wurde ja nicht aus Erwerbstätigkeit erzielt und wenn das Kindergeld bislang vom Jobcenter nicht angerechnet wurde steht es auch dem Jobcenter zu.
von
ALF0709
am 23.08.2019, 16:59
Antwort auf:
Darf das Jobcenter das Elterngeld einbehalten trotz Studentenstatus?
Du musst das anders sehen, ihr - weil Bedarfsgemeinschaft - habt in den 3 Monaten 1500 € mehr zur Verfügung gehabt wir euch zustehen würde. Das haben sie sich jetzt wiederholt. Den auch EG und KG werden angerechnet.
von
Felica
am 23.08.2019, 18:11