Maja_nad
Sehr geeherte Frau Nicole Bader, Mein Lebensgefährte bezieht Leistungen vom Jobcenter und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zurzeit bin ich noch als Studentin immatrikuliert und bekomme Bafög und habe somit keinen Ansprich auf Leistungen des Jobcenters. Ich habe für mein Kind Elterngeld und Kindergeld beantragt und nun über die Briefe von der Familienkasse und dem Jugendamt erfahren, dass das Geld für 3 Monate( insgesamt rund 1500€ ) vom Jobcenter einbehalten wird. Ist dies rechtens? Vielen Dank für die Antwort im vorraus!
Hallo, ja, denn Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft Liebe Grüße NB
ALF0709
Ja das ist richtig. Es wurde ja nicht aus Erwerbstätigkeit erzielt und wenn das Kindergeld bislang vom Jobcenter nicht angerechnet wurde steht es auch dem Jobcenter zu.
Felica
Du musst das anders sehen, ihr - weil Bedarfsgemeinschaft - habt in den 3 Monaten 1500 € mehr zur Verfügung gehabt wir euch zustehen würde. Das haben sie sich jetzt wiederholt. Den auch EG und KG werden angerechnet.
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