Hallo Frau Bader, im April diesen Jahres ist meine Tochter geboren. Ich hatte Elterngeld beantragt und die 900euro Nachzahlung hat das Jobcenter erstattet, damit hatte ich kein Problem. Dann hab ich im Juni Kindergeld beantragt, Sie ist mein 4tes Zählkind und jetzt kam der Bescheid dass ich erst im September Kindergeld bekomme weil das Jobcenter für die ganze Nachzahlung von 1250euro einen Erstattungsanspruchs gestellt hat. Soweit ich weis darf zwar bis zu 6 Monate zurück Berechnet werden, jedoch die darf die Nachzahlung nur in dem Monat angerechnet werden in dem auch die Auszahlung statt findet, oder?
von Mietz88 am 11.08.2021, 02:47