Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rückwirkender anspruch auf kindesunterhalt bis zur geburt durch das jobcenter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rückwirkender anspruch auf kindesunterhalt bis zur geburt durch das jobcenter

sternchenberlin

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es verhält sich folgendermaßen: mein Partner hat ein fast dreijähriges Kind aus der vorherigen Partnerschaft. Kenntnis und Anerkennung der Vaterschaft erfolgten als das Kind ca. 2 Jahre alt war. die Kindesmutter bezieht seit kurzen alg2 und das Jobcenter fordert nun unterhalt für das Kind nebst Kindesmutter. die Berechnung vom Jobcenter erfolgt angeblich rückwirkend bis zur Geburt des Kindes. es existiert seit der Anerkennung eine Unterhaltsvereinbarung zwischen Kindsmutter und Kindsvater zwecks laufenden kindesunterhalt. das Jugendamt hat allerdings nur rückwirkend erst ab Kenntnisnahme der Vaterschaft den Unterhaltsvorschuss zurückgefordert. frage 1: ist der Kindsvater der Kindesmutter noch unterhaltsverpflichtet? ggf. bitte Berechnungsgrundlage oder die Rechtsgrundlage zum selber nachlesen. frage 2: darf das Jobcenter wirklich unterhalt rückwirkend bis zur Geburt des Kindes berechnen bzw. als Berechnungsgrundlage heranziehen? frage 3: ich suche einen, schon einmal im Internet gefundenen, Paragraphen. der aussagt, das kindesunterhalt erst ab Kenntnisnahme der Vaterschaft und nicht rückwirkend berechnet werden darf. ich danke schon im voraus für ihre mühe, wir machen uns einfach nur Gedanken welche Auswirkungen das auf unsere Familienplanung haben könnte. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, bis das Kind drei ist 2. Wenn das JA Unterhaltsanspruch geleistet hat 3. Es geht ja nicht um Unterhalt, sondern um die Vorleistung durch das JA. Spannende Frag ist hier, ob das JA zurückfordern kann, wenn eigentlich mangels Kenntnis gar kein Untrehalt hätte gezahlt werden müssen. Eigentlich muss die KM doch im Antrag den VAter angeben? Liebe Grüße NB


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