Nadine3
Schönen Abend wünsche ich. Habe ich es richtig verstanden... - Zwei Jahre Elternzeit beantragt, mit Elternteilzeit von 25,0 Std./Woche ab dem zweiten Jahr. - Wieder Schwanger während des zweiten Jahres. - Elternzeit kündigen zum Start des neuen Mutterschutz. Das dann zu zahlende Mutterschaftsgeld wird berechnet laut VZ Vertrag und das Elterngeld laut der gearbeiteten TZ Monate?! Freue mich auf eine Antwort: LG
Hallo, so ist es Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, hast Du richtig verstanden. Wobei es sein kann, wenn Kind 2 sehr knapp nach Kind 1 geboren wird, ein teil der Monate auch noch von vor dem ersten Mutterschutz in die Berechnung des zweiten Elterngeldes einfließen. Grundsätzlich kann man sich merken, die 12 Monate VOR der ersten Elterngeldauszahlung zählen für das Elterngeld, dabei werden Monate in denen man Mutterschaftsgeld (wohl aber nachgeburtlicher), Elterngeld im ersten Jahr (selbst wenn gesplittet) und scheinbar schwangerschaftsbezogenes Krankengeld ausgeklammert werden und durch vorherige Zeiten ersetzt werden. Ein mögliches BV wird so gezählt wie wenn man gearbeitet hätte. Alles was dagegen Lohnersatzzahlungen sind wie zB Hartz4/Alg2, Sozialgelder, ALG und (normales) Krankengeld fließen mit 0 € in die Berechnung ein. Genauso wie Elternzeit (auch bei gesplittetem Elterngeld) nach dem ersten Geburtstag des vorherigen Kindes. In Deinem Fall heißt das. sofern nicht ein Jahr oder mehr zwischen Kind 1 und Kind 2 liegen, das Du das zweite Elterngeld aus VZ-Lohn und TZ-Lohn erhälst. Dazu kommt dann noch der Geschwisterbonus bis Kind 1 seinen 3ten Geburtstag feiert.
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