Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die zwar schon öfter gestellt worden ist, aber ich komme bei meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse nicht so richtig weiter. Ich habe für mein erstes Kind Elternzeit für 3 Jahre mit dem Zusatz, dass ich nach einem Jahr wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte, genommen. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 13.09.2016. Ich habe seit dem 14.09.2014 wieder ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeitverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber. Ab dem 13.07.2016 gehe ich wieder in den Mutterschutz. Meine Elternzeit habe ich zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendet. Richtet sich jetzt der AG-Anteil nach meinem Vollzeitgehalt oder nach dem Teilzeitgehalt? Laut Bundesministerium für Familie würde es sich doch nach dem Vollzeitgehalt richten, oder verstehe ich es falsch? Bestimmt das dann der Arbeitgeber oder die Krankenkassen? Mit freundlichen Grüßen Ramona T.
von Moenchen885 am 03.05.2016, 19:52