Hallo Frau Bader, Ich befinde mich im 3. Jahr Elternzeit für meine Tochter, werde aber vor Ablauf der 3 Jahre das zweite Kind bekommen (Ende 3 Jahre Elternzeit 12.2017, ET zweites Kind 10.2017). Die laufende Elternzeit möchte ich einen Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden, um das volle Mutterschaftsgeld inkl. AG-Zuschuss zu erhalten. Nun habe ich die Möglichkeit, meine Arbeitskollegen mit wenigen Wochenstunden von zu Hause aus zu unterstützen, höchstwahrscheinlich auf Minijob-Basis (natürlich nur bis zum Beginn der Mutterschutzfrist). Ändert dies in irgendeiner Form die Bemessung des Mutterschaftsgeldes? Gibt es eine Möglichkeit, sowohl den Minijob wahrzunehmen als auch das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten? Und ist es überhaupt möglich, beim Hauptarbeitgeber neben dem ruhenden Hauptvertrag einen zweiten Vertrag (Minijob) zu führen? Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank. Gruß B.
von Behrante am 02.05.2017, 20:01