Selinchen90
Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind wurde am 1.9.2016 geboren und meine Elternzeit lief eigentlich bis zum 31.8.2019. Jedoch habe ich diese zum 14.8.2019 beendet, da am 15.8.2019 der Mutterschutz für mein zweites Baby begann. Während meiner Elternzeit habe ich auf 450€ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Hierfür besteht eine Zusatzvereinbarung, dass diese Tätigkeit auf die Elternzeit bis zum 31.8.2019 befristet ist. Ab dem 1.9.2019 wäre ich im Normalfall wieder in meinem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis gestanden. Demnach war meine Information bisher, dass mir mit der vorzeitigen Beendigung der alten Elternzeit, eine arbeitgeberzuzahlung zum Mutterschaftsgeld, in Höhe meines Vollzeitgehaltes zusteht (abzüglich der krankenkassenzahlung). Jetzt hat mein Arbeitgeber mir aber keine Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld überwiesen. Können Sie mir vielleicht sagen, was mir denn nun rechtlich zusteht? Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Hallo, entscheidend ist, ob der TZ-Vertrag auf die EZ befristet war. Dann muss der AG den VZ-Lohn zahlen, denn die EZ wurde vorzeitig beendet. Liebe Grüße NB
Felica
Das volle Mutterschutzgeld. Allerdings bekommst du immer so früh das Gehalt? Weil bei vielen geht das Augustgehalt erst am Monatsletzten raus oder sogar erst Anfang September. Oder hast du nur anteilig das für die ersten 21 Augustwochen bekommen?
Selinchen90
Liebe Felica, Danke für deine Antwort. Ja, mein Gehalt war heute schon drauf. Allerdings nur das Gehalt bis hin zum Mutterschutz. Deshalb bin ich so verwundert. Da unsere kleine inzwischen sogar schon geboren ist und wir noch auf der frühchenstation sind (morgen dürfen wir heim). Bin ich noch nicht an meine Personalräten gekommen um im Geschäft anzurufen. Herzliche Grüße
chrissicat
Vielleicht wurde die Zahlung einfach nur vergessen. Rufe in der Personalabteilung an und frag mal freundlich nach.
Selinchen90
Hallo Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort! Ja, in meiner Zusatzvereinbarung steht: Änderung für die Dauer der elternzeit bis 31.8.19, danach lebt das ursprüngliche Vollzeitbeschäftigungsverhältnis wieder auf! Die Elternzeit habe ich zum 14.8.19 fristgerecht beendet. Herzliche Grüße
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