Sonne1234
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mellomania
das gleiche mutterschaftsgeld erhälst du nur dann, wenn du die laufende elternzeit von kind 1 auf einen tag vor dem neuen mutterschutz von kind 2 beendest . elterngeld erhälst du nur den mindestsatz plus geschwisterbonuns außer du gehst während der elternzeit kind 1 arbeiten. dann wirds höhter
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