Hallo Frau Bader, Unser 2. Kind ist während der Elternzeit unseres 1. Kindes auf die Welt bekommen. Die Elternzeit von unserem 1. Kind haben wir unterbrochen. In der Elternzeit von Kind 1 haben wir die Steuerklasse von 3 auf 5 gewechselt. Wie sieht es nun mit der Berechnung des Mutterschaftsgeld für das 2. Kind aus? Wird der Steuerklasse hier berücksichtigt? Wenn ja wäre das ja deutlich weniger. Oder muss das Mutterschaftsgeld genau so hoch sein wie beim ersten Kind ? Leider habe ich bei meinen Recherchen widersprüchliche Aussagen dazu gefunden und ich hoffe dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank im voraus!
von Sags am 17.11.2020, 12:38