Sajaja
Hallo frau Bader Ich bin im Elternzet.Ich habe Steuerklasse 3 und mein Mann 5.Jetzt wollen wir wechseln.Das wird keine Auswirkungen auf mein Elterngeld haben? Und ist es egal in welches Jahresteil oder soll man was beachten (am Anfang des Jahres, am Ende )?
Hallo, dies ist möglich. Wie Desi aber schon richtig feststellt, kann das wegen dem Progressionsvorbehalt des Elterngeldes auch Nachteile mit sich bringen. Liebe Grüße NB
desireekk
Grundsätzlich könnt ihr die StKl wechseln, man beachte bitte, dass das EG dem Progressionsvorbehalt unterliegt... es könnte also zu einer Steuernachzahlung kommen. Gruss D
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