Minimäuschen
Hallo Frau Bader, meine Situation stellt sich wie folgt dar: Mein Mann und ich haben im Februar geheiratet. Vorher hatte ich die Steuerklasse I. Mit der Hochzeit wurde uns beiden automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen. Anfang August wurde unser Antrag auf Steuerklassenwechsel vom Finanzamt bearbeitet. Hier haben wir für mich die Steuerklasse III - rückwirkend - zum Termin der Eheschließung beantragt. Auf meinen Gehaltsbescheinigungen bis einschließlich August ist allerdings noch Steuerklasse IV vermerkt. Ich würde gerne wissen: 1. Welche Steuerklasse wird für den Monat der Eheschließung bei der Berechnung des Elterngeldes angenommen (I / III / IV)? 2. Welche Steuerklasse wird für den Zeitraum März bis August für die Berechnung angenommen (III / IV)? Wird die rückwirkende Änderung berücksichtigt oder gelten die (veralteten) Angaben auf den Gehaltsbescheinigungen? Leider verstehe ich nicht, wie §2c Absatz 3 Satz 2 BEEG diesbezüglich gemeint ist. Da ich seit März immer mal wieder ein verringertes Einkommen durch Corona-Kurzarbeit hatte (und haben werde), würde ich gerne einige Monate aus dem Bemessungszeitraum ausklammern. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Steuerklasse I bzw. IV bei der Berechnung gilt. Der Geburtstermin ist übrigens im Mai.
Hallo, es wird die Lohnsteuerklasse genommen, die Sie im Bemessungszeitraum am längsten hatten. Damit das in Ihrem Fall darstellbar ist, sollte der AG die Lohnabrechnungen ändern. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du die Steuerklasse geändert hast, sollte dir dein Arbeitgeber im laufenden Jahr korrigierte Abrechnungen für die betroffenen Monate ausstellen, aus denen ersichtlich ist, welche Steuerklasse jetzt wirklich gegolten hat. Wenn du die Neuberechnung deiner Steuer erst mit der Steuererklärung 2020 geltend machst (also nach der Geburt des Kindes), wird es wahrscheinlich von der Elterngeldstelle nicht akzeptiert. Bei Ersetzen musst du dann aufpassen, dass du nicht zu viele Monate mit der günstigeren Steuerklasse rausnimmst. Du brauchst mindestens 7 mal die neue Steuerklasse, damit die neue auch beim Elterngeld zugrunde gelegt wird. Beachte dabei bitte, dass die 12 Monate vor dem Mutterschutz zur Berechnung des Elterngeldes (und der Steuerklasse) zählen, nicht die 12 Monate vor Geburt, falls du Mutterschaftsgeld bekommen solltest.
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