MamaBrunhilde
Hallo Frau Bader, da mein Mann bis Oktober 2019 noch studiert hat (nur mit kleinem Nebenjob) und ich immer einen Vollzeitjob hatte, hatte ich die Steuerklasse 3 und er 5. Seit Mitte Oktober 2019 hat auch er einen Vollzeitjob und da wir ähnlich viel verdienen, haben wir zum 1.1.2020 in die Steuerklassen 4 /4 gewechselt. Nun stellten wir erschreckenderweise fest, dass für die Berechnung des Elterngeldes ja die Klasse 3 die bessere ist. Ist es nötig, jetzt erneut zu wechseln? Würde der Wechsel dann überhaupt anerkannt? Da der errechnete Entbindungstermin der 29.6.2020 ist, wäre meine Frage aber: würde die letzte Steuerklasse 4 übberhaupt als Berechnungsgrundlage genommen oder eh die 3, weil sie ja bis zum Beginn des Mutterschutzes in den letzten 12 Monaten die überwiegende Steuerklasse war? Beste Grüße
Hallo, ich bin kein Steuerberater, meine aber, dass ein Wechsel nicht so einfach ein zweites Mal möglich ist. Es zählt die Steuerklasse für das EG, welches Sie primär im Bemessungszeitraum inne hatten. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Mutterschutz im Mai 2020 beginnt wird geschaut, welche Steuerklasse im Zeitraum Mai 2019 bis April 2020 am häufigsten vorkam. Das müsste bei dir die 3 gewesen sein (8 mal die 3 und 4 mal die 4) und dann wird auch das Elterngeld mit SK 3 berechnet.
MamaBrunhilde
Hallo, vielen Dank für die schellen Antworten. Ich hatte beim Finanzamt bereits nachgefragt, ob wir den Wechsel zum 1.1.20 wieder rückgängig machen könnten und man sagte mir, ein erneuter Wechselantrag zum nächsten Monat sei kein Problem. Eigentlich hätte ich auch gedacht, dass es nur 1x jährlich geht. Aber ein Wechsel ist ja überhaupt nicht mehr nötig, da bin ich beruhigt. Vielen Dank nochmal und beste Grüße
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