mike250513
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Kindesunterhalt: Welche Steuerklasse ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes relevant? Zum Hintergrund: Ich hatte im Jahr 2013 bis zum 31.3.2013 die Steuerklasse 3 und seit dem 1.4.2013 bis heute die Steuerklasse 1. Nun möchte ich mein Nettoeinkommen für das Jahr 2013 berechnen. Welche Steuerklasse muss ich bei der Berechnung nehmen? Ich sehe zwei Varianten: 1.) Steuerklasse 1 rückwirkend für das ganze Jahr 2.) Steuerklasse 3 bis zum 31.3.2013 danach Steuerklasse 1 bis zum 31.12.2013 (wenn dies die Variante ist, nimmt man dann anteilig für 3 Monate mein Nettogehalt mit Lohnsteuerklasse 1 und für 9 Monate mein Nettogehalt mit Lohnsteuerklasse 3 und gewichtet dann entsprechend?) Vielen Dank!
Hallo, entscheidend ist der Jahresschnitt des Einkommens Liebe Grüße NB
mike250513
Danke schön!
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