Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld rückwirkende Änderung Steuerklasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld rückwirkende Änderung Steuerklasse

Poschi318

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Ich hätte folgende Frage: wir heiraten am 31.8.18 und haben den Wunsch auf Nachwuchs. Sollte es sofort klappen, wie würde das Elterngeld ausfallen? Wir verreisen sofort nach der Hochzeit und können daher erst mitte September persönlich beim Finanzamt erscheinen. Die Steuerklasse wüede sich dann ja frühestens ab Oktober ändern (ich III, er IV). Meiner Rechnung nach dürfte das Kind frühestens im Mai zur Welt kommen. Können wir die Steuerklasse rückwirkend ab 31.8.18 oder gar für 2018 komplett ändern oder gilt als Grundlage zur Berrechnung des Elterngeldes konkret, was auf den letzten 12 Gehaltsabrechnungen stand? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erst mal schwanger werden. Dann rechnen. Rückwirkend geht nicht. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein EG hängt doch von Deinem Netto ab, das kannst Du Dir so nur selbst beantworten. Die Steuerklasse kann bis 7 Monate vor der Geburt wirksam geändert werden, soweit ich mich recht erinnere. Auch das kann man überall nachlesen. Ansonsten macht Eure Familienplanung einen recht straff organisierter Eindruck...Warte doch erst mal entspannt ab, bis Du tatsächlich schwanger bist...


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