Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung der Steuerklasse durch Hochzeit bei Geburt des Kindes ratsam?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung der Steuerklasse durch Hochzeit bei Geburt des Kindes ratsam?

NicoJuna

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Sehr geehrte Frau Bader, im Juni diesen Jahres ist unsere Tochter Juna zur Welt gekommen, um die kleine Familie perfekt zu machen, bat ich meine Freundin um Ihre Hand. Wir wollen am 13.12 Heiraten, die Frage die sich uns jetzt stellt ist folgende: Meine Freundin hat bis Mai Gehalt bezogen und ab Juni bekommt sie Elterngeld, im Normalfall hätten wir die Steuerklassen im Dez. nach der Hochzeit auf 3 (Sie) und 5(ich) umgestellt, da sie mehr verdient. Wie verhält es sich denn jetzt wo ich in diesem Jahr auf ein Höheres Einkommen komme, das Elterngeld wird ja nicht versteuert. Müssen wir bei einer Hochzeit damit rechnen, Steuern nachzuzahlen,wird das Elterngeld tatsächlich auf mein Einkommen angerechnet? Was können Sie uns raten? Freundliche Grüße Nicolas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin kein Steuerberater und kenne die genauen Einkommensverhältnisse nicht. Hier ist möglicherweise die Kombinationen 4/4 oder 3 Sie 5 Ihre Freundin sinnvoller. Liebe Grüße NB


emilie.d.

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IdR ist dann 4/4 besser. Das Elterngeld muss nicht versteuert werden, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.


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