Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man bei Hochzeit im August die Steuerklasse rückwirkend ab 01.01. wechseln?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man bei Hochzeit im August die Steuerklasse rückwirkend ab 01.01. wechseln?

Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere Frage ist leider etwas komplizierter: Hochzeit: 15.08.2016 errechneter Geburtstermin: 04.05.2017 Da wir beide einen selbstständigen Nebenerwerb haben, wird bei uns das Kalenderjahr 2016 für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich sein. Gerne würden wir durch einen Steuerklassenwechsel 3/5 meinen Elterngeldanspruch erhöhen. Folgende Fragen: - Kann man im Oktober auch rückwirkend zum 01.01.2016 einen Steuerklassenwechsel durchführen bzw. werden die Steuern so berechnet, als wäre man seit 01.01.2016 in der Kombination 3/5 ? Meine Internetrecherche hat dazu gegensätzliche Antworten gefunden. Siehe hier: https://www.vlh.de/familie-leben/heirat/fuer-wen-sich-ein-wechsel-der-steuerklasse-lohnt.html http://www.spitzensteuersatz.com/heirat-steuerklasse-rueckwirkend-aendern ...aber viele schreiben, dass es nicht gehen würde.... - Wenn 1.) "ja", bis wann muss ich diesen Antrag stellen? - Bekomme ich Elterngeld nach Steuerklasse 3, auch wenn ich sie erst im Oktober beantrage und somit Antrag erst 3 Monate vor Ende des Bemessungszeitraums (Kalenderjahr 2016) gestellt wurde? Herzlichen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man kann die Steuerklasse nicht rückwirkend wechseln - bei der Veranlagung ist das aber egal 2. Für das EG muss man 7 Mo die neue Steuerklasse gehabt haben Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Man kann die Steuerklasse nicht rückwirkend ändern, schon aus dem Grund, weil der Arbeitgeber die Steuern ja bereits abgeführt hat. Aber die Steuerklasse ist letztlich auch nicht so wichtig, weil man bei der späteren Steuererklärung ohnhin nur die Steuern zahlt, die man schuldet, und das ist von der Steuerklasse nicht abhängig.


Mitglied inaktiv

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Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dann stimmt es offenbar nicht, was auf den zitierten Webseiten steht? Dass die Steuerklasse nicht wichtig ist, ist nicht zutreffend, sie ist sogar sehr wichtig, da bei der Berechnung von Elterngeldansprüchen das Nettoeinkommen zugrunde gelegt wird. Dies ist über die Steuerklasse bei Verheirateten steuerbar.


Mitglied inaktiv

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Ja, die Lohnersatzleistungen werden über das Nettoeinkommen berechnet, und da ist die Steuerklasse ggf. schon wichtig. Ich hatte jetzt nur an die Steuererklärung gedacht. Andererseits ist es so, wenn du wegen des späteren Elterngeldes die günstigere Steuerklasse mit dem höheren Netto wählst, und der besser verdienende Ehemann die ungünstigere, dann hat er im Falle einer langen Krankheit, eines Unfalls, einer Arbeitslosigkeit auch nur die Lohnersatzleistungen aus der schlechteren Steuerklasse. Er kann ja theoretisch auch in die Notlage geraten, Lohnersatzleistungen zu benötigen. Mir ist nicht bekannt, dass man rückwirkend die Steuerklasse wechseln könnte. Man kann ja nicht die abgerechneten Monate nochmal rückabwickeln.


Behnke

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Mit der Heirat können Sie die Steuerklassenwechseln. Unabhängig vom zeitpunkt des Wechsels gilt dann die zusammenveranlagung für das gesammte Steuerjahr, was nichts anderes bedeutet, dass alles einkommen zusammen gezählt, durch zwei geteilt und dann versteuert werden. Bei unterschiedlichen Einkommenshöhen ergibt sich dann meist ein steuervorteil. Mit dem steuerklassenwechsel nimmt man diesen jenach ausgestalltung schon monatlich mit. Für lohnersatzleistungen, auch elgerngeld, gilt das nettogehalt. Und die steuerklasse, welche Frau 12 monate vor geburt am längsten hatte, also mindestens 7 monate, dies geht aber nicht rückwirkend.


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