Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld erhöhen durch Änderung der Steuerklasse?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld erhöhen durch Änderung der Steuerklasse?

Mitglied inaktiv

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Ist es zulässig, 4 Monate vor Beginn des Mutterschutzes in eine günstigere Steuerklasse zu wechseln, um das Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist zu erhöhen? Folgende Angabe habe ich gefunden: "Eine Änderung der Lohnsteuerklasse drei Monate vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Erzielung eines höheren Nettoeinkommens und damit eines höheren Arbeitgeberzuschusses während der Schutzfrist ist nicht möglich (gem. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.1986 - 5 AZR 733/85)." Wäre eine Änderung 4 Monate vorher erlaubt? Vielen Dank und Gruß Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susanne- es ist mir nicht bekannt, daß es verboten sein sollte- ich würde es einfach versuchen! N. Bader


Mitglied inaktiv

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Der Wechsel der Lohnsteuerklasse muß steuerrechtlich begründet sein. Ein Wechsel, der nur aG der Höhe Nettolohnes für Sozialleistungen u.ä. stattfindet, wird nicht berücksichtigt. MfG Undine


Mitglied inaktiv

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Hallo Undine Du hast recht. Aber wer geht schon mit einer solchen Begründung zum Amt? Wir haben auch die Steuerklasse gewechselt, nicht um dann 5 MOnate später höhere Sozialleistungen zu bekommen, sondern um dem monatlichen Frust, der bei dem entsteht, der in Steuerklasse V ist, zu entgehen. Wenn allerdings eine hochschwangere Frau auf dem Amt erscheint, kann das natürlich die Gedanken des Beamten in die falsche Richtung lenken ... Viele Grüße Lutz


Mitglied inaktiv

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Hallo Lutz, ich wollte auch niemandem unlautere Absichten unterstellen :-)) Die Begründung, die anerkannt ist, lautet: "Die Steuerklassen waren unzutreffend gewählt". Zutreffend sind bei 2 AN: beide annähernd gleicher Verdienst IV/IV ab Unterschied 60% zu 40% vom Familieneinkommen III/V Die Regelung 60/40 ist nur eine Faustregel. Man kann auch a.H. der aktuellen Lohnsteuertabelle nachweisen, daß die Klassen IV/IV besser sind. MfG Undine *diekeinBeamterist*


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