Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in 2014 mein erstes Kind entbunden und war davor in Steuerklasse 3. Bei der Berechnung meines Mutterschaftsgelds wurde damals auch die Steuerklasse 3 berücksichtigt. Nach der Geburt wechselte ich in die Steuerklasse 5. In 2016 habe ich mein zweites Kind entbunden. Zwischen den beiden Kindern habe ich nicht gearbeitet. Elternzeit wurde zum Beginn des 2. Mutterschutzes unterbrochen. Mein AG berechnet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld jetzt mit Steuerklasse 5, mit der Begründung, dass auch die Lohnerhöhungen berücksichtigt werden und die letzten 3 Monate vor dem erneuten Mutterschutz zählen. Ich möchte natürlich, dass die Steuerklasse 3 herangezogen wird, da doch der Mutterschutz aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten berechnet wird und das war doch in 2014. Was stimmt? Vielen Dank für ihre Hilfe!
von Stefffilein82 am 02.05.2016, 23:39