Ich habe eine Frage bezüglich der vorzeitien Beendigung der Elternzeit und des Mutterschaftsgeldes. ALSO: Ich bin in Elternzeit mit unserem ersten Kind bis zum 27.02.2013 Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis für eine Teilzeitstelle bis Ende August 2013 bei einem anderen AG. Ich gehe ab 28.09. in Mutterschutz für unser 2. Kind (ET Anfang November) Jetzt sagte mir der gute Mann vom Bundesministerium für Familie, NORMALERWEISE könnte ich jetzt mit einem formlosen Schreiben meine EZ bei meinem Stammarbeitgeber zum 27.09.2012 vorzeitig beenden. Der Vorteil daraus wäre, dass mein Stammarbeitgeber dann verpflichtet ist, mir Mutterschaftsgeld in der Höhe meines Einkommens von VOR der Geburt von unserem 1. Kind zu zahlen. Und dann mit der GEburt des 2. Kindes reiche ich erneut Elternzeit für das Kind bei ihm ein und kann dann die restlichen Monate vom ersten Kind irgendwann mit seiner Zustimmung nehmen. Hört sich ja super an...Sind immerhin ein paar 100 EUR mehr Mutterschaftsgeld, als ich jetzt kriegen würde durch meine Teilzeitstelle. Jetzt sagt er, er wüsste jedoch nicht, wie sich das ganze verhält mit meiner Teilzeitstelle.´ Können Sie mir da helfen. Geht das dann auch? Er meinte, es könnte sein, dass es geht, dann würden sich Stammarbeitgeber und Teilzeitarbeitgeber entsprechend das Mutterschaftsgeld teilen. Aber er wäre kein Arbeitsrechtler und könnte mir da nichts genaues sagen. Wenn es geht, was gibt es zu beachten und wie beantrage ich das Mutterschaftsgeld dann? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
von June1981 am 05.09.2012, 14:38