Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung wegen der möglichen Arbeitszeit trotz neuer Einrichtung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung wegen der möglichen Arbeitszeit trotz neuer Einrichtung?

Mosantika

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Guten Tag Frau Bader, ich bin bis Dezember mit meinen Zwillingen in Elternzeit und habe Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen zwecks Rückkehr. Ich bin Erzieherin und mein Arbeitgeber sucht fur eine neue Einrichtung Personal. Da meine mögliche Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist (8-14 Uhr), wurde mir gesagt das sie nichts für mich haben, da ich flexibel auch für Spät und Frühdienste zur verfügung stehen MUSS. Dies ist in anderen Einrichtungen des selben Trägers nicht der Fall. Ich soll nun kündigen, was ich nicht einsehe. Ist es rechtlich in Ordnung das die Regeln für das Personal in den Einrichtungen unterschiedlich sind? Es ist für die kommende neue Kita noch garkein Personal aufgestellt und trotzdem wird mir mein wunsch auf Rückkehr verweigert wenn ich nicht 2-3 Dienste übernehme die über die mögliche Betreuung meiner Kinder hinweg geht. Ich hoffe Sie können mir dabei behilflich sein Mit freundlichen Grüßen Mosantika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht, Sie haben keinen Anspruch auf spezielle Zeiten. Der AG soll sich bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, wenn er aber ausführt, es nicht verplanen zu können, müssen Sie die Zeiten nehmen oder kündigen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Leider kann er es. Meine Schwester wollte in TZ ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ihr AG teilte ihr mit, dass ihre Stelle nur VZ auszuüben sei. (Erzieherin). Eine TZ-Stelle in einer anderen Kita (großer Träger) gäbe es nicht und dabei zeigte sie bei den Stunden noch Flexibilität und hätte bis zu 27 Stunden gemacht. Sie hat sich eine Stelle TZ in EZ gesucht und ihrem AG mitgeteilt. Er stimmte dem zu. Und so arbeitet sie jetzt TZ in EZ woanders und das zu fast ihren Wunschzeiten. (4×wie gewünscht, 1 ganzer Tag). Sie ist glücklich wo sie ist und wird vielleicht auch nach der EZ in TZ beim neuen AG bleiben, insofern der neue AG das zulässt. Haben Sie noch EZ? Ist TZ in EZ bei einem anderen AG eine Option?


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