Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit und Kita

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit und Kita

Pusteblume2020

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage und vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort   die Vergabe eines Krippen oder Kitaplatzes geht bei uns nach Punkten. Je mehr Punkte man hat, desto mehr Chancen hat man einen Kitaplatz zu bekommen. Zum Beispiel haben Alleinerziehende oder Geschwister Kinder mehr Punkte als zb nur ein Kind. Und ab einer Arbeitszeit Stundenzahl ab 27 Stunden hat man mehr Garantie einen Kitaplatz zu bekommen als zum Beispiel 20 Stunden Teilzeit die Woche.    Ich möchte gerne 27-30 Stunden die Woche arbeiten. So dass ich auch garantiert einen Kitaplatz bekomme. Hierzu muss ich sechs Monate vor Arbeitsbeginn mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Mein Arbeitgeber ist sehr human und es arbeiten sehr viele Teilzeitkräfte. Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen wöchentliche Arbeitszeit vereinbare aber später zb.3 Monate doch 20 Stunden arbeiten möchte bzw. nur kann ( evtl. Pflegefall in der Familie.) kann der Arbeitgeber mich dann einfach von 30 Stunden auf 20 Stunden runterstufen oder das, was ich als erstes unterschreibe ist final ? Müsste ich es dann der Kindertagesstätte auch melden?   Danke 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ab dem 1 Geburtstag einen Anspruch auf einen Platz nach Bedarf, also nach den Arbeitszeiten. Wenn Sie die Arbeitszeit herabsetzen entsprechend weniger. Mit dem AG können Sie ohne Probleme eine Herabsetzung vereinbaren, ein Anspruch besteht nach § 15 BEEG wie folgt: Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: 1.Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer 2.das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate, 3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden, 4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen 5.der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber a) für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und b)für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt. Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden.   Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Mit deinem AG kannst du vereinbaren was du willst . Die Kitas verlangen in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung vom AG und wenn sich dann was an deiner AZ ändert, musst du das auch entsprechend mit einer neuen Bescheinigung der Kita melden. 


Neverland

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Du hast IMMER einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Moment, wo das Kind 1 Jahr alt geworden ist. Dabei mindestens über halbe Tage. Darüber hinaus nach Bedarf. Dafür lassen sich die Kindergärtnen eben den Bedarf nachweisen, meistens wird das aber für ein ganzes Jahr abgefragt. Worauf du keinen Anspruch hast, ist der Platz in deiner Wunscheinrichtung. Man kann dir also auch den Kindergartenplatz ablehnen und dich an eine Tagesmutter verweisen. Diese Kriterien welche du nennst, kann die Gemeinde vor sich her "blubbern", eine rechtliche Relevanz haben diese aber an sich nicht. Du kannst aber natürlich auch nur dann einen "Schadensanspruch" gegenüber der Gemeinde geltend machen, wenn dir ein Schaden entstanden ist, sprich wenn du nicht arbeiten kannst oder nicht in dem Umfang, weil du mangels Betreuungsplatz dein Kind selbst betreuen musst. Im Grunde genommen ist es am Ende so, es gibt nicht ausreichend Plätze, also "schrecken" die Gemeinden erst einmal die Eltern ab, damit man sich dieser Probleme erledigt. Die wenigsten Eltern kennen ihre Rechten, entsprechend funktioniert es auch recht gut.  Ab 2026 kommt dann der Rechtsanspruch auf Ganztag für die Grundschüler dazu. ist ja für dich auch sicherlich nicht ganz unerheblich wenn ich mal das Alter überschlage. Das wird sicherlich auch nicht klappen, stell dich da also auf die nächsten Probleme ein.  Insofern, dein AG soll dir die Arbeitszeiten bescheinigen, welche du jetzt planst - denk dabei auch an Fahrzeiten - und das reichst du dann ein. 


Neverland

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Übrigens, wenn das ganze korrekt läuft mit der Pflege, sind Pflegezeiten eine Art Arbeitszeiten. Ab einem bestimmten Umfang und Pflegegrad werden sogar Sozialversicherungsbeiträge/Rentenbeiträge angerechnet. Ich bekomme da jedes Jahr eine entsprechende Mitteilung drüber. Und dürfte sogar erst gar nicht VZ arbeiten, da ich dann über die erlaubten wöchentlichen Arbeitszeiten komme. Mit der für die Pflege eingesetzten Rentenzzeiten fahre ich aber - in Hinsicht auf meine zu erwartende Rente - deutlich besser. Auch wenn das auf die meisten nicht zutrifft, die fahren mit arbeiten besser. Muss man halt schauen ob man unter oder über der Durchschnitssrente liegt mit dem Einkommen. Auch daran wird gerade gearbeitet um die Situation der pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. 


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