Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit und Kita

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitszeit und Kita

Pusteblume2020

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage und vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort   die Vergabe eines Krippen oder Kitaplatzes geht bei uns nach Punkten. Je mehr Punkte man hat, desto mehr Chancen hat man einen Kitaplatz zu bekommen. Zum Beispiel haben Alleinerziehende oder Geschwister Kinder mehr Punkte als zb nur ein Kind. Und ab einer Arbeitszeit Stundenzahl ab 27 Stunden hat man mehr Garantie einen Kitaplatz zu bekommen als zum Beispiel 20 Stunden Teilzeit die Woche.    Ich möchte gerne 27-30 Stunden die Woche arbeiten. So dass ich auch garantiert einen Kitaplatz bekomme. Hierzu muss ich sechs Monate vor Arbeitsbeginn mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Mein Arbeitgeber ist sehr human und es arbeiten sehr viele Teilzeitkräfte. Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen wöchentliche Arbeitszeit vereinbare aber später zb.3 Monate doch 20 Stunden arbeiten möchte bzw. nur kann ( evtl. Pflegefall in der Familie.) kann der Arbeitgeber mich dann einfach von 30 Stunden auf 20 Stunden runterstufen oder das, was ich als erstes unterschreibe ist final ? Müsste ich es dann der Kindertagesstätte auch melden?   Danke 


Hallo, Sie haben ab dem 1 Geburtstag einen Anspruch auf einen Platz nach Bedarf, also nach den Arbeitszeiten. Wenn Sie die Arbeitszeit herabsetzen entsprechend weniger. Mit dem AG können Sie ohne Probleme eine Herabsetzung vereinbaren, ein Anspruch besteht nach § 15 BEEG wie folgt: Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: 1.Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer 2.das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate, 3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden, 4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen 5.der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber a) für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und b)für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt. Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden.   Liebe Grüße NB


KielSprotte

Mit deinem AG kannst du vereinbaren was du willst . Die Kitas verlangen in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung vom AG und wenn sich dann was an deiner AZ ändert, musst du das auch entsprechend mit einer neuen Bescheinigung der Kita melden. 


Neverland

Du hast IMMER einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Moment, wo das Kind 1 Jahr alt geworden ist. Dabei mindestens über halbe Tage. Darüber hinaus nach Bedarf. Dafür lassen sich die Kindergärtnen eben den Bedarf nachweisen, meistens wird das aber für ein ganzes Jahr abgefragt. Worauf du keinen Anspruch hast, ist der Platz in deiner Wunscheinrichtung. Man kann dir also auch den Kindergartenplatz ablehnen und dich an eine Tagesmutter verweisen. Diese Kriterien welche du nennst, kann die Gemeinde vor sich her "blubbern", eine rechtliche Relevanz haben diese aber an sich nicht. Du kannst aber natürlich auch nur dann einen "Schadensanspruch" gegenüber der Gemeinde geltend machen, wenn dir ein Schaden entstanden ist, sprich wenn du nicht arbeiten kannst oder nicht in dem Umfang, weil du mangels Betreuungsplatz dein Kind selbst betreuen musst. Im Grunde genommen ist es am Ende so, es gibt nicht ausreichend Plätze, also "schrecken" die Gemeinden erst einmal die Eltern ab, damit man sich dieser Probleme erledigt. Die wenigsten Eltern kennen ihre Rechten, entsprechend funktioniert es auch recht gut.  Ab 2026 kommt dann der Rechtsanspruch auf Ganztag für die Grundschüler dazu. ist ja für dich auch sicherlich nicht ganz unerheblich wenn ich mal das Alter überschlage. Das wird sicherlich auch nicht klappen, stell dich da also auf die nächsten Probleme ein.  Insofern, dein AG soll dir die Arbeitszeiten bescheinigen, welche du jetzt planst - denk dabei auch an Fahrzeiten - und das reichst du dann ein. 


Neverland

Übrigens, wenn das ganze korrekt läuft mit der Pflege, sind Pflegezeiten eine Art Arbeitszeiten. Ab einem bestimmten Umfang und Pflegegrad werden sogar Sozialversicherungsbeiträge/Rentenbeiträge angerechnet. Ich bekomme da jedes Jahr eine entsprechende Mitteilung drüber. Und dürfte sogar erst gar nicht VZ arbeiten, da ich dann über die erlaubten wöchentlichen Arbeitszeiten komme. Mit der für die Pflege eingesetzten Rentenzzeiten fahre ich aber - in Hinsicht auf meine zu erwartende Rente - deutlich besser. Auch wenn das auf die meisten nicht zutrifft, die fahren mit arbeiten besser. Muss man halt schauen ob man unter oder über der Durchschnitssrente liegt mit dem Einkommen. Auch daran wird gerade gearbeitet um die Situation der pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,    Wir haben gerade anstrengende Wochen mit vielen Telefonaten und widersprüchlichen Informationen hinter uns. Wir haben für unseren Sohn Anfang Mai mit einer Kita in unserer Gemeinde einen Vertrag zum 01.06.2024 unterschrieben. Nachdem sich niemand für ein Gespräch zur Eingewöhnung gemeldet hat, wurde mir auf Nachfr ...

Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich bis zum 22.07.24 in Elternzeit, geplant war danach wieder nachts arbeiten zu gehen (Bäckerei)  Nun bin ich ungeplant wieder Schwanger (5. Woche) und werde vorraussichtlich wie beim 1. Kind ein BV bekommen zwecks der Arbeitszeiten. Meine Sorge ist nun, dass der AG mich ab 6 Uhr beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird bald 5 und besucht seit 3 Jahren KiTa. Er hat Integrationsstatus A bekommen, weil er im Kontakt mit andere Kindern sehr kompliziert ist, aber seit einigen Zeit ist das allerdings alles deutlich besser geworden (keine Agressivität mehr usw.). In erstem KiTa Jahr musste ich ihn regelmäßig gleich nach einem ...

Sehr geehrte Frau Bader,   wir hatten für unsere Tochter ursprünglich einen Kitaplatz (U3) ab April 24 gesucht, nach Mitteilung der Stadt dass hier erst immer nach den Sommerferien eingewöhnt wird haben wir das akzeptiert. Nun haben wir im normalen Vergabeprozess keinen Platz erhalten. Antrag auf Notplatz wurde direkt gestellt, hier werden w ...

Liebe Frau Bader ,   ich habe mehrere Fragen.  Ich bin in der 6. Woche schwanger und habe am Freitag meinen ersten FA Termin. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ,dass ich schwanger bin. Jetzt ist meine Frage erstmal  1. wann ist der beste Zeitpunkt es dem Arbeitgeber zu sagen ? 2. wenn ich einen bv am Freitag erhalte ( da ich in der Kit ...

Sehr geehrte Frau Bader, Können Sie mir sagen ob es rechtlich möglich ist das ein unter 3 Kind in eine Gruppe von 3bis 6-Jährigen eingeteilt wird. Es gibt in der Kita zwei Gruppen von 2 bis 6jahre und 2 Gruppen mit heilpädagogischem Schwerpunkt von 3bis6. Meine Tochter ist erst 2,5 und ich bin bei Vertragsabschluss davon ausgegangen das sie ...

Hallo Frau Bader, Unser Kind ist 20 Monate und geht seit es 1 Jahr ist in die Kita. Sie ist ein sehr aufgewecktes, fröhliches Mädchen. Seit einigen Monaten verhält sie sich den anderen Kindern gegenüber teilweise  schwierig, kratzt oder kneift - vermutlich, da sie sich sprachlich noch nicht so gut ausdrücken kann. Bei einem Gespräch mit der Kit ...

Hallo, wir haben vor kurzem für unser 1. Kind den Kita Vertrag unterschrieben - 8 std Betreuung. Nun ja, Start wäre 1.11 und ich würde am 1.12 wieder arbeiten Vollzeit - Problem ist ich bin schwanger ganz frisch und hatte in der 1. Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten.    jetzt wäre meine Frage die: was passiert wenn ic ...

Hallo, Ich bin Alleinerziehende Mama von zwei Kindern (1Jahr & 3Jahre)  Beide Kinder haben einen Teilzeitplatz in der Kita. Ich würde gerne ab nächstem Monat einen minijob anfangen (Vormittags/Nachmittags) würde mir nach vorweisen über die Arbeitszeiten ein Ganztagesplatz für die Kinder zustehen?    lg 

Hallo Frau Bader, wir haben für unseren Sohn geboren im April 24 einen Ganztagesplatz in der Kita beantragt ab Mai 25 mit 1 Jahr. In unserer Gemeinde läuft das Verfahren über die Stadt. Nun haben wir einen Platz bekommen jedoch schon ab November 24. Unser Sohn ist zu diesem Zeitpunkt erst 7 Monate alt. Aktuell Stille ich noch voll und ich will ...