Kolibri1993
Hallo, Ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Beratungsstelle, die der Kirche angehört. Ich bin ungeplant schwanger geworden. Da ich zwar in fester Partnerschaft aber unverheiratet bin, mache ich mir Sorgen, ob das Mutterschutzgesetz mich umfassend vor einer Kündigung schützt oder ob ich doch gekündigt werden kann, da ich nicht (kirchlich) verheiratet bin und damit die kirchlichen Werte nicht darstelle. Können Sie mir etwas dazu sagen? Mein Partner und ich wollen grundsätzlich heiraten, aber uns ist es wichtig, dass es schön und ungezwungen wird und dann ggf. Erst nach der Geburt stattfindet. Viele Grüße und vielen Dank Kolibri
Hallo, selbst (!) die kathol. Kirche hat das MuSchG zu beachten. Ich als Protestant will jetzt gar nicht mehr schreiben (und ich hätte viel zu sagen), um keinerlei Gefühle zu verletzten. Liebe Grüße NB
Pamo
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle. Allerdings solltest du in deinen Vertrag reinschauen, ob du eventuell eine besondere Klausel zum Thema unterschrieben hast.
misses-cat
Also ich arbeite auch beim kirchlichen Träger bin zwar verheiratet aber nicht kirchlich, ich habe sogar vom Bistum noch einen Zuschlag als schwangere bekommen, war kein Problem für die Kirche
Kolibri1993
Ja, ich habe eine Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse unterschrieben. Dazu gehört auch, dass erwartet wird, dass die Grundsätze katholischen Glaubens und die Sittenlehre anerkannt und beachtet wird usw.
Pamo
Da steht aber nicht, dass das ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist? Eher würdest du gebeten, doch mal in dich zu gehen? Unter voller Bezahlung, wie Woelki, aber ohne Woelkis Freistellung...
Kolibri1993
Da sind die Loyalitätspflichten aufgelistet, nach meiner Recherche wäre ein Verstoß z.B. wenn man aus der Kirche Austritt oder wenn man erneut heiratet nach einer Scheidung oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingeht. Da ich in einer Beratungsstelle arbeite, die auch Paar- und Eheberatung anbietet weiß ich nicht ob besondere Anforderungen an mich als "Vorbild" gestellt werden und eine uneheliche "wilde Ehe" inklusive Kind da ein Problem darstellen würde.
Felica
Was spricht den gegen den Kompromiss das ihr euch im kleinen Rahmen standesamtliche trauen lässt. Und dann wenn es euch passt, holt ihr halt die grosse kirchliche Heirat mit Feier usw nach.
Kolibri1993
Für uns wäre das auf jeden Fall eine Option. Ich weiß nur nicht ob das meinem AG reicht.
Mir ist einfach wichtig zu wissen, ob ich in der Schwangerschaft gekündigt werden kann in meiner Situation oder nicht.
chrissicat
Du hast während der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz - unabhängig vom Arbeitgeber. Gekündigt kannst du nur werden mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Vorbild hin oder her. Was geht die Paare, die du ggf. berätst an, wie dein Familienstand ist?
Btby
Ähm das Mutterschutzgesetzt (wie jedes andere auch) steht selbstverständlich über der Kirche. Wo kämen wir denn da hin?
cube
Och, wundern würde mich da nix, ehrlich gesagt. Siehe die Kindesmißbrauchsfälle, die auch nicht durch Gerichte verfolgt und geahndet werden. Da steht das Kirchenrecht ja auch über dem allgemeinen Recht & Gesetz. Ich denke auch, MuSchu steht - aber bzgl. Kündigung NACH der EZ wegen nicht "richtig" verheiratet könnte es anders aussehen. Je nach dem, wie der Vertrag angefasst ist bzw. was alles unter "im Sinne der kirchlichen blablabla ..." fällt.
Pamo
Ich kenne Anmeldeunterlagen zu erzbischöflichen Schulen, wo man explizit ein Formblatt unterschreibt, dass man im Falle der Kenntnis von sexuellem Mißbrauch keine Strafanzeige bei der Polizei erstattet, sondern sich an die Schule wendet. Das fand ich interessant, da es gegen geltendes Recht verstößt und vermutlich sittenwidrig ist. Das könnte ich 10 Mal unterschrieben haben, dran halten würde ich mich natürlich nicht.
Mamamaike
Hallo, bist Du selbst katholisch oder evangelisch? Wenn katholisch, bedeutet das "zeitnah" Standesamt und Kirche, wenn evangelisch, wird Standesamt vollumfänglich anerkannt. Abgesehen davon gilt das MuschG. Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin bis Dezember mit meinen Zwillingen in Elternzeit und habe Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen zwecks Rückkehr. Ich bin Erzieherin und mein Arbeitgeber sucht fur eine neue Einrichtung Personal. Da meine mögliche Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist (8-14 Uhr), wurde mir gesagt das sie nichts ...
Guten Tag, Ich arbeite in einem Büro und zur Zeit fällt extrem viel Arbeit an, die auch nicht weniger wird. Krankheit und Urlaub wird zum größten Teil nicht vertreten, sodass diese Arbeit aufzuarbeiten ist. Es wird auch nicht besser werden mit der Arbeitsbelastung. Gibt es hier eine Möglichkeit eines zum mindest teilweise beschäftigungsverbot ...
Leider habe ich und eine Kollegin gerade große Probleme mit unserem Arbeitgesber. Wir sind in einer Festanstellung (sozialverischerungsabgaben, Urlaubsanspruch, bezahlte Krankheitstage,..), werden aber nach unserer erbrachter Leistung bezahlt, sprich nur welche Stunden wir geleistet haben bekommen wir vergütet (arbeiten in einem MVZ für Psychothera ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 8 Woche schwanger. Mein AG erstellt mein Einsatzplan immer wöchentlich. Jetzt hat er mich an einem Tag etwas mehr als 9Std. eingeplant. Ist das rechtens? Zudem entstehen, nicht durch mein verschulden, 20min im Minus. Mein Arbeitgeber sagt, dass diese dann in den nächsten Wochen abgearbeitet werden k ...
Hallo Frau Bader, Meine Schwester ist Erzieherin und hat keine CMV Immunität. Laut Ihrer Frauenärztin hat sie ein vorläufiges Beschäftigungsverbot und im Brief vom Betriebsarzt steht bedingt geeignet laut Mutterschutzgesetz. Folgendes steht im Brief: Es besteht aufgrund Immunitätslage ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Betreuung von Kin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn, 25 Monate, wird seit Oktober in der Krippe eingewöhnt. Er tat sich anfangs schwer, hinzu kamen natürlich die einen und anderen Fehltage wegen Krankheit. Nun wurde mir vom den Erziehern mitgeteilt, dass sie abwägen uns zum Ende Januar zu kündigen, wenn es nicht schnell besser wird. Ich würde nie mein Kind ...
Hallo Frau Bader, Bei unserem Sohn, 25 Monate, wird von der Einrichtung abgewogen den Krippenplatz zu kündigen. Als Grund wurde uns genannt, dass die Eingewöhnung seit 3 Monaten nicht klappt, es anstrengend mit ihm ist und sie nicht sicher sind, ob sein Kindswohl sichergestellt werden kann, so wie es läuft. Und es gäbe ja viele Kinder auf der Wa ...
Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe am Freitag meinen Sohn (9) notfallmässig in die Kinder und jugendpsychatrie gebracht , da er zum wiederholten Male in wutanfällen eine Tür zerschlagen hat. Hierbei äußerte mein Sohn selbst, dass er das endlich in den Griff bekommen möchte nicht mehr so zu reagieren und ich möchte ihm helfen lassen, da ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, Während den Stillzeit greift ja das Mutterschutzgesetz. Ich weiss, dass nach 12 Monaten kein Recht mehr auf bezahlte Stillpausen besteht. Aber wie ist es mit den restlichen Punkten des Mutterschutzgesetzes? Meine Tochter ist 15 Monate alt und wird noch gestillt. Laut Mutterschutzgesetz darf ich an Wochenenden u ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf meine Rechte laut Mutterschutzgesetz während der Stillzeit. Mein Sohn (17 Monate) wird noch relativ häufig gestillt. Er geht seit einigen Wochen in die Kita, was gut funktioniert, weshalb ich bald wieder arbeiten möchte (Teilzeit in Elternzeit als Operationstechnische Assistentin). Ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit