Annischu
Hallo Frau Bader, Meine Schwester ist Erzieherin und hat keine CMV Immunität. Laut Ihrer Frauenärztin hat sie ein vorläufiges Beschäftigungsverbot und im Brief vom Betriebsarzt steht bedingt geeignet laut Mutterschutzgesetz. Folgendes steht im Brief: Es besteht aufgrund Immunitätslage ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Betreuung von Kindern bis zum 3 Lebensjahr. Älter Kinder dürfen nur ohne engen körperlichen Kontakt betreut werden, sollte dies nicht möglich sein, Beschäftigungsverbot komplett bis zum Eintritt der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Letzte Woche war sie 2 Tage arbeiten und einen engen körperlichen Kontakt zu Kindern lässt sich nicht verhindern, dass hat auch ihre Chefin gesehen und bestätigt. Ihre Chefin will es einfach nicht akzeptieren und meinte „es gibts genug Arbeit um den Kindergarten herum“! Ist dies so rechtens ? Darf sie als Erzieherin wo anderst eingesetzt werden? Mit freundlichen Grüßen Anja
Hallo, zuerst einmal stelle ich das BV von der FA in Frage. Sie ist hier nach Ihrer Schilderung nicht befugt, ein BV auszustellen. Des Weiteren halte ich ein BV für Kinder über 3 Jahren nicht notwendig. Schwangere ohne CMV-Immunität dürfen unter Ausschluss der Tätigkeiten Wickeln, Waschen, Hilfestellung beim Toilettengang und Füttern in altersgemischten Kita-Gruppen eingesetzt werde, normale Tätigkeiten wie schmusen,vorlesen etc. bergen keine Ansteckungsgefahr (Quelle: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/15479). Aber selbst wenn der AG ein BV für gewisse Tätigkeiten ausstellt, darf er die Schwangere in anderen Bereichen einsetzen. Schließlich erhält sie das volle Gehalt. Liebe Grüße NB
roza_soza
Natürlich darf sie von ihrem Arbeitsgeber mutterschutzkonform z.B. im Büro eingesetzt werden. Sie soll ja nur nicht in engen körperlichen Kontakt mit Kindern, aber die Konzeption überarbeiten, Anrufe entgegen nehmen, Anträge schreiben, Bildungsdokumentationen fertig stellen, Elterngespräche führen, Bastelangebote vorbereiten etc geht doch alles.
Ani123
Sie darf mutterschutzkomform eingesetzt werden. Das bedeutet, z. B. im Büro oder sie könnte Geburtstagskronen basteln. Sie darf sogar im Ü3-Bereich tätig sein. Da ist es wichtig, dass sie wirklich nichts macht was nicht mutterschutzkomform ist, wie z. B. Toilettengänge begleiten, Wickeln und Nase putzen. All diese Tätigkeiten muss ein Kollege übernehmen. Und das ist auf Dauer für den/die Kollegen belastend, weil es Mehrarbeit ist. Gibt es in der Kita Kinder unter 3? Sind diese räumlich so von ihr getrennt, dass sie sich nicht begegnen können? Wenn nein kann das ein Grund für das BV sein. Ist die räumliche Trennung gegeben ist es kein Grund. Bei meiner Schwester war es auch so, dass sie bis zum Mutterschutz gearbeitet hat. Ihr wurde damals erklärt, dass wenn es keine Trennung zu U3 Kindern gibt ein BV ausgesprochen werden muss. In ihrem Fall wurden die U3 Kinder in einem anderen Gebäude betreut, welches mit einer Tür zwar verbunden war zum Ü3-Bereich, aber diese nutzten die Kinder nicht. Wäre es nur eine Abgrenzung per Zaun gewesen hätte das nicht gereicht und sie hätte ein BV bekommen. In der Kita gab es damals mehrere Schwangere und es waren bereits welche im Büro eingesetzt worden. Nicht jede Kita handhabt es so. Es gibt Kitas, da kommt die Erzieherin sofort ins BV, obwohl es evtl. noch mutterschutzkomforme Tätigkeiten gäbe. In anderen Kitas wird erst ein BV ausgesprochen, wenn es unumgänglich ist. Eine Freundin von mir musste per Homeoffice arbeiten. Die Materialien wurden ihr gebracht und wieder abgeholt. Technik gestellt, falls notwendig. Und somit konnte sie mutterschutzkomform arbeiten. Es wurde nicht gefragt, ob sie den Platz dafür zu Hause hat. Davon wurde ausgegangen, denn gearbeitet werden kann auch am Esstisch. Bei ihr wurde das bis zur ca. 20. SSW gemacht, wobei sie die letzten Wochen ein Teil-BV hatte und nur die Hälfte arbeiten musste. Danach gab es keine mutterschutzkomforme Tätigkeiten mehr und es wurde das BV ausgesprochen. Wenn die Kita einen Hort hat kann sie auch dahin versetzt werden. Denn wenn im Arbeitsvertrag ihre Arbeitszeiten nicht genau festgelegt sind, wie z. B. Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, kann sie variabel eingesetzt werden. Schwanger sein ist nicht krank sein. Sollte sie schwangerschaftsbedingt aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können ist sie AU. (Wichtig wegen der Berechnung zum EG, dass die AU schwangerschaftsbedingt ist, damit die Zeit ausgeklammert werden kann. Ansonsten zählt AU mit 0 €.) Bei einem BV muss sie arbeitsfähig sein und das kann von heute auf morgen aufgehoben werden.
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