sabiV
Leider habe ich und eine Kollegin gerade große Probleme mit unserem Arbeitgesber. Wir sind in einer Festanstellung (sozialverischerungsabgaben, Urlaubsanspruch, bezahlte Krankheitstage,..), werden aber nach unserer erbrachter Leistung bezahlt, sprich nur welche Stunden wir geleistet haben bekommen wir vergütet (arbeiten in einem MVZ für Psychotherapie seit Anfang 2020). Es geht mittlerweile um 2 wesentliche Punkte: 1) Schwangerschaftsvorsorgetermine: Laut dem Mutterschutzgesetz muss mein Arbeitgeber mich ja zum Aufsuchen der Schwangerschaftsvorsorgetermine freistellen (sprich also auch wenn ich mitten am Tag bei meiner FA einen Termin bekomme und somit meine eigenen Patiententermine nicht ableisten kann), gesetzlich geregelt, ohne dass ich dies vor/nacharbeiten muss. Mein Arbeitgeber, hat nun ungelogen 2 skurrile Antworten dazu gegeben, entweder... a) Ich sollte mich halt an den Tagen von meiner Gynäkologin jeweils einen ½ Tag krankschreiben lassen – lassen wir mal außer Acht, dass er verpflichtet ist mir dies zu genehmigen….ist das in meinem Beruf (Psychotherapeutin mit Kinder- und Jugendlichen) ja erstens haftungstechnisch nicht machbar (wenn was passiert, wann hafte ich und wann wäre ich gar nicht versichert weil ich ja krankgeschrieben war), zweitens gibt es doch keine Krankschreibung für einen halben Tag (vor allem wenn ich zb. um 14Uhr einen Termin bei der FA habe, dann kann ich ja rechnerisch theoretisch vorher und nachher arbeiten, bräuchte aber eben diese Stunden der SSW-Vorsorge ausgeglichen vom Arbeitgeber (weil mir ja Leistung entfällt dadurch, die ich sonst erbracht hätte). Und eine Krankschreibung gilt ja nicht explizit von 13:00-16:00Uhr und vorher und nachher wäre ich „gesund“) --> Diese Forderung kann doch so nicht rechtens sein? b) Ich sollte mir von meiner Gynäkologin ein ärztliches Teil-Beschäftigungsverbot erstellen lassen – was ja wirklich ein Wahnsinn wäre für kA regulär alle 4 Wochen 1 Termin von 1-2Std., lasse ich mich doch nicht ärztlich „arbeitsunfähig“ attestieren (bei unkompliziertem SSW-Verlauf) und damit ins Beschäftigungsverbot setzen - diese Forderung erscheint mir sehr rechtwidrig, denn das Unternehmen fordert ein ärztliches Beschäftigungsverbot (erteilt mir also kein betriebliches). 2) Gehaltseinbußen wegen Schwangerschaft (geringer Lohn) Dadurch, dass ich ja keine neuen Patienten aufnehmen kann und mir zeitgleich alte Patienten auslaufen/Therapien enden, sinkt aktuell meine erwirtschaften Leistungen wodurch ich logischerweise auch deutlich im Gehalt abzusinken drohe (sprich bis August bis ich offiziell in den Mutterschutz gehe mein Gehalt merklich sinkt - sicher bis zu 1000€ pro Monat). Hier hat der Arbeitgeber von sich aus „gewünscht“/gefordert dass "halt ein Teil-Beschäftigungsverbot durch meine FA" ausgestellt werden solle, um zu belegen, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Das macht mich sehr wütend, denn ich könnte ja schon mehr arbeiten (ich bin auch 5 Tage die Woche in der Praxis um die restlichen Pat. zu versorgen), kann aber eben meine bisherigen Zahlen und eben damit auch mein Gehalt nicht aufrechthalten. Vor allem würden die FA mir ja bescheinigen müssen, dass es Komplikationen gibt, die für mich/das Baby gefährlich wären. Das ist ja aktuell mit meinem derzeitigen Verlauf (toi toi toi) nicht korrekt. Geschweige denn, dass dies ja schwer möglich ist bei uns umzusetzen – denn wie soll das wieder bei uns im Unternehmen umgesetzt werden --> Arbeitszeitreduktion pro Tag zB „Frau F. darf nur von 8-123Uhr arbeiten“ oder --> Wochenstundenreduktion zB „Frau F. darf nur noch 15Wochenstunden arbeiten“ (Was mache ich mit den restlichen Pat., wen „werfe ich raus“? bzw. was passiert wenn ich wegen einer Krise mehr arbeiten müsste - wäre ich überhaupt versichert?) Da neben mir eine weitere Kolleg*in schwanger ist und wir somit in der ähnlichen Situation sind, haben wir bereits mit dem Betriebsarzt Kontakt aufgenommen, der sich natürlich auch klar positioniert und sagt „So geht es nicht das müsste das Unternehmen anders handhaben“, der sich aber zeitgleich nur in einer „beratenden“ Funktion dem Unternehmen gegenüber sieht und somit auch keine Klärung bewirken kann (oder möchte?). Sprich er hilft uns nicht weiter. Die Frauenärztin der Kollegin sieht die Sache ähnlich, würde zwar der Kollegin alle nötigen Bescheinigungen ausstellen, aber auch hier bleibt ja wieder die Frage, wie soll das bei uns funktionieren/umgesetzt werden. Meine Frage, an welche juristischen Stellen kann ich mich wenden bzw. kann der Arbeitgeber seine Forderungen rechtlich so stellen bzw. sich somit aus der Verantwortung ziehen? Ich bedanke mich wirklich sehr für die Rückmeldung, ich bin mittlerweile sehr verzweifelt (und enttäuscht von meinem langjährigen Arbeitgeber)
Hallo, grundsätzlich müssen Sie Ihre Vorsorgetermine möglichst so legen, dass die Arbeitszeit nicht betroffen ist. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber sie freistellen. Beraten und helfen kann hier das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Wendet euch an das Gewerbeaufsichtsamt.
desireekk
Euer Ansprechpartner ist ganz klar das Gewerbeaufsichtsamt. Wobei Du grundsätzlich die Vorsorgetermine so legen musst dass sie NICHT in die Arbeitszeit fallen. VG D
sabiV
Dankeschön. Da machen wir uns mal schlau. Wobei das bei Mo-Fr 9-18Uhr eben kaum bis unmöglich umsetzbar ist und genau das ist ja im Mutterschutzgesetz meines Wissens verankert, mit dem Zusatz dass man freizustellen ist ohne vor/nach Arbeit. Spätestens aber Termine die eine fixe Uhrzeit oder Dauer haben wie SSW-Diabetes Test vormittags nüchtern oder längere CTG- Termine wird’s ja in einer Vollzeitanstellung schwierig.
Suomi
Natürlich ist man für Vorsorgetermine freizustellen, aber dennoch muss man versuchen, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen und der Hin- und Rückweg zum FA zählt nicht dazu und muss ggf nachgearbeitet werden.
Neverland
Es ist unwahrscheinlich das du täglich von 9.00 -18.00 uhr arbeitest. Schon wegen Mutterschutz. Der AG muss einen freistellen wenn die Termine gar nicht anders zu legen sind, zB für besondere Untersuchungen. Normale vorsorgetermine kann und soll man auch möglichst in die Freizeit legen. Auch weil Fahrwege zB nicht als Arbeitszeit gelten.
Annaleena
Was ist an Arbeitszeiten von 09.00 bis 18.00 Uhr so ungewöhnlich? Das sind ganz normal 8 Stunden mit 1 Stunde Mittag. Als ich schwanger war und noch Vollzeit gearbeitet habe, waren das genau meine Arbeitszeiten.
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