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Hallo Frau Bader, Erstmal Danke - ich lese seit fünf Jahren immer mal wieder mit und freue mich, dass man hier bei allen Experten im Forum immer schnelle und prägnante Antworten bekommt ! :-) Nun die Frage.. Ich weiß, dass während der Elternzeit ein Kündigungsschutz besteht - gibt es hier Ausnahmen z.B. bei Wegfall des Arbeitsplatzes bzw. Umzug des Unternehmens ? Wann genau darf der Arbeitgeber der Mitarbeiterin die Kündigung gültig zustellen ? Und wann muss Teilzeit beantragt werden ? Grüße
Hallo, ja, solche Ausnahmen gibt es. Der AG wendet sich dann an das Gewerbeaufsichtsamt und die entscheiden. Nur dann ist die Kündigung wirksam. TZ in oder nach EZ? Liebe Grüße NB
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Noch in "Vollzeit"Elternzeit, geplant war danach in Tz wieder einzusteigen....
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