Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Resturlaub Kündigung bei elternzeitende

Emina2016

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 20.12.2017 da ich für meine 1 jährige Tochter keinen Kitaplatz habe musste ich bei meinem Arbeitgeber kündigen. Ich habe aus 2016 noch 15 Tage Resturlaub und aus 2017 noch 26 Tage. Muss dieser Urlaub ausbezahlt werden? Mein Arbeitgeber meint er weiss nicht wie er ihn abgelten soll da ich ja gekündigt habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben Anspruch auf einen Platz - im KiGa, KiTa oder bei einer Tagesmutter. Haben Sie denn versucht, die EZ zu verlängern? Bei Beendigung des Vertrages muss der Resturlaub ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da du selbst gekündigt hast, droht Speere beim ALG1 - außer das war mit dem AA so abgesprochen. Davon ab hättest du aber erst versuchen sollen anderweitig eine Betreuung zu organisieren oder die EZ mindestens zu verlängern. Mit Zustimmung des AG wäre das möglich gewesen - womit du wenigstens weiterhin krankenversichert gewesen wärst. Resturlaub muss der AG auszahlen, wird dir aber, selbst dann wenn du ALG1 bekommst, dort entsprechend abgezogen. IMO war selbst kündigen die denkbar schlechteste Variante. Aber jetzt nicht mehr zu ändern außer der AG nimmt deine Kündigung zurück und verlängert gleichzeitig deine EZ. Es ist aber fraglich ob du in der EZ überhaupt Urlaubsanspruch erworben hast. In der Regel nämlich nicht da der Vertrag ja ruht. Nur im Mutterschutz selbst erwirbt man Urlaubsanspruch


Emina2016

Beitrag melden

Also ich bin ja nicht ganz von gestern und habe natürlich mehrmals versucht meine Elternzeit zu verlängern. Das war auch hat nicht meine Frage. Ich wusste schliesslich ganz genau was ich tue. Punkt 1 ist mein Kind steht an erster Stelle und wenn mein Ehemann der Vater des Kindes dazu im Stande ist seine Familie zu ernähren bin ich nicht gezwungen mein Kind in die best nächste Betreuung zu geben. Fakt ist auch das man ALG nur bekommt wenn das Kind einen Betreuungsplatz hat. Ich werde schon nicht vom Staat Leben keine Sorge... Ich will nur das was mir zusteht. Hätten sie einmal besser gelesen, dann wüssten sie das noch Urlaub vor der Elternzeit offen ist. Man kann den Urlaub der in Elternzeit angesammelt wird was bei mir der Fall ist um 1/12 je Monat kürzen wenn der AG das vor Kündigung mitteilt. Selbst ohne Kürzung ist es ein 4 stelliger Betrag.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Zusammen! Ich bin aktuell noch in Elternzeit und überlege, ob ich diese beende und wieder arbeiten gehe. Während der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und habe noch entsprechenden Resturlaub. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diesen Resturlaub bis Ende des Jahres nehmen muss, aber ich habe hier schon mehrfach gele ...

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Guten Tag, Frau Bader!  Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Sehr geehrte Frau Bader,  meine dreijährige Elternzeit meines ersten Kindes hat nun zum 13.03.25 (3. Geburtstag meines Kindes) geendet. Während dieser Elternzeit habe ich ein paar Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber gearbeitet. Dies wurde nicht erneut vertraglich festgehalten. Nun bin ich aber seit 11 Wochen schwanger und seit Februar 2 ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...