Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit und bekomme bis April Elterngeld. Aufgrund der Arbeit meines Mannes müssen wir in ein anderes Bundesland umziehen und daher kann ich meine berufliche Tätigkeit nicht fortsetzen. Kann ich noch bis April Elterngeld beziehen? Wann sollte ich meinen Arbeitgeber über meinen Umzug informieren? Wann soll ich kündigen? Bevor ich bei Elternzeit war, war ich bei Probezeit. Können sie mich wegen meines Umzugs kündigen? Müsste ich dann das Geld, das ich bis jetzt bekommen habe, zurückgeben? Mit freundlichen Grüßen

von jjimenezlopez am 17.11.2023, 13:47



Antwort auf: Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

Hallo, Sie können zum Ende der EZ kündigen, Frist 3 Mo. Das EG bekommen Sie unabhängig vom AN-Status. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2023



Antwort auf: Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

Hallo, nein, das EG ist unabhängig davon. Zum Ende der EZ kannst du kündigen. Ansonsten gelten die Kündigungsfristen laut Vertrag. In deinem Fall läuft der Vertrag wahrscheinlich zum Ende der Probezeit aus.

von sneram am 17.11.2023, 13:54



Antwort auf: Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

Warum sollte denn der Vertrag zum Ende der Probezeit auslaufen? Das ist doch völliger Quatsch!

von Suomi am 17.11.2023, 16:43



Antwort auf: Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

Wo du in der EZ wohnst spielt keine Rolle. Wenn Du also noch länger EZ hast, würde ich noch gar nicht kündigen. es reicht aus wenn du 3 Monate vor Ende der EZ dann die Kündigung schreibst. Sofern dein Mann einen Job hat wo er öfters umziehen muss, macht es sogar unter Umständen Sinn deine EZ zu verlängern. Das gilt gleichfalls wenn weiterer, baldiger Kinderwunsch besteht. Das EG ist davon unberührt.

von Neverland am 17.11.2023, 18:15



Antwort auf: Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

...weil ich es so verstanden habe, dass der Vertrag auf die Probezeit beschränkt ist. Wenn ich das hinein interpretiert habe und es nicht so ist, tut es mir leid.

von sneram am 17.11.2023, 21:53



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