Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, BV, Elternzeitende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit, BV, Elternzeitende

Julilena

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader,  meine dreijährige Elternzeit meines ersten Kindes hat nun zum 13.03.25 (3. Geburtstag meines Kindes) geendet. Während dieser Elternzeit habe ich ein paar Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber gearbeitet. Dies wurde nicht erneut vertraglich festgehalten. Nun bin ich aber seit 11 Wochen schwanger und seit Februar 25 im BV (ausgestellt vom Arbeitgeber). Ich habe es so verstanden, dass ich das Gehalt bekommen würde, welches ich auch ohne BV erhalten würde. Für Februar habe ich allerdings gar kein Gehalt erhalten. Bevor ich dies beim Arbeitgeber/ Steuerbüro anspreche, wollte ich mich gerne bei Ihnen nochmals absichern.    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, im Februar waren Sie ja auch noch in Ez und hatten nur Anspruch auf TZ- Lohn. Den bekommen Sie auch bei einem BV. Ansprüche auf VZ-Lohn bestehen erst ab dem ersten Tag nach der EZ. Liebe Grüße NB  


Ani123

Beitrag melden

Sie müssen nachweisen, dass sie TZ in EZ 11 Wochenstunden gearbeitet haben. Seit wann arbeiten sie TZ in EZ? Wenn bereits mehrere Monate und sie wurden bezahlt gilt das automatisch als Vertrag. Schwieriger kann es werden nachzuweisen, dass es TZ in EZ war und kein reguläre Änderung des vorherigen Vertrags. Auch ohne schriftlicher Änderung kann es zu einem Vertrag kommen, wenn beide Partner (in diesem Fall sie und ihr Arbeitgeber) dem nachkommen. Sie arbeiten 11 Wochenstunden und er zahlt dafür. Vertrag erfüllt. Ihr Arbeitgeber kann sich darauf berufen und sagen, dass es eine reguläre Änderung auf TZ war, welcher beide Seiten nachgekommen sind. Gibt es Zeugen welche dabei waren als es um 11 Wochenstunden in TZ in EZ sind? Wenn ja würden diese das auch vor Gericht aussagen? Gab es z. B. E-Mailverkehr womit o. g.  nachweisbar ist? Das wäre sehr gut. Seit Februar 2025 sind sie im BV. Hat das ihr Arbeitgeber ausgesprochen? Haben sie es schriftlich erhalten? Wenn nein fordern sie das. Nicht, dass ihr Arbeitgeber sagt, dass er kein BV ausgesprochen hat und sie ihrer Arbeit unentschuldigt ferngeblieben sind. Das kann zur Kündigung führen und ihr Arbeitgeber kann Schadensersatz fordern. Gibt es Zeugen als ihnen das BV ausgesprochen wurde?  Von Februar 2025 bis zum 12.3.2025 waren sie noch in EZ. Somit gibt es dafür Gehalt für 11 Wochenstunden. Ab den 13.3.2025 greift der alte Vertrag insofern ihr Arbeitgeber die Stundenreduzierung nicht als reguläre Änderung ansieht.  Was war ihr Plan ohne Schwangerschaft gewesen? Wollten sie VZ arbeiten? Wenn nein hätten sie ihren Arbeitgeber um eine TZ-Vertrag bitten oder kündigen müssen. Denn sie können nicht für VZ im BV sein obwohl sie nur TZ arbeiten können.  Ihr Kind muss betreut sein, so dass sie zu arbeiten könnten. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Wenn sie dann wegen fehlender Kinderbetreuung nicht wie im Vertrag arbeiten können kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden. Die prüft ob eine Kinderbetreuung während des BV gegeben war. Falls nachgewiesen wird, dass das nicht gewesen ist kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wegen Betrug,  fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Als Erstes sollten sie ihrem Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, dass er im Rückstand des Gehalts ist. Weisen sie ihn darauf hin, dass es ausstehend ist vom 1.2.2025 bis 12.3.2025 das Gehalt TZ in EZ mit 11 Wochenstunden und seit dem 13.3.2025 in VZ. Ab dem 1.4.2025 soll es fristgerecht in VZ ausgezahlt werden. (Wenn zum Zahlungsdatum was im Arbeitsvertrag steht können sie das reinschreiben.) Setzen Sie eine Frist (z. B. 7 Tage) bis wann due Nachzahlung erfolgt sein muss. Schicken sie es per Einschreiben Einwurf hin, denn sie müssen nachweisen, dass es beim Arbeitgeber eingegangen ist. Sollte keine Nachzahlung und weitere fristgerechte Zahlung des Gehalts erfolgen sollten sie einen Anwalt aufsuchen und dieser es für sie klären. Es sollte zur schnellen Zahlung kommen (bis zum Mutterschutz), weil es sonst negative Auswirkungen auf die Berechnung des EG hat. Denn ohne Einkommen mindert es das EG, was zu ihrem Nachteil ist.  Tipp: In Zukunft alles schriftlich geben lassen, so dass es nachweisbar ist. Z. B. das BV, wenn sie wieder TZ in EZ arbeiten möchten den TZ in EZ Vertrag, Einschreiben Einwurf Nachweise von der Post, usw.. Kopieren sie jedes Schreiben bevor sie es abschicken, damit sie nachweisen können was drin war. 


Julilena

Beitrag melden

Danke für die umfangreiche Antwort! Nein, auf 11 Wochenstunden komme ich nicht. Und das Beschäftigungsverbot wurde schriftlich von meinem Arbeitgeber ausgestellt. Das Gehalt von Februar und März habe ich nun erhalten. Es ist der identische Betrag. Ich hätte gerne auch schon während der Elternzeit mehr gearbeitet als 5-10 Stunden die Woche aber leider war dies von meinem Arbeitgeber aus gesehen nicht möglich. Was kann ich nun machen? 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe wirklich viel gelesen doch sehe ich leieder nur Fragezeichen vor meinem geistigen Auge. Ich bin noch bis März 15 im Elternjahr. Im Mai 15 soll mein zweites KInd auf die Welt kommen. Demnach ist die Mutterschutzfrist erst nach dem Ende des Elternjahres. 1. Wann muss ich nun AG informieren dass ich wieder schwan ...

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...