Julilena
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit meines ersten Kindes hat nun zum 13.03.25 (3. Geburtstag meines Kindes) geendet. Während dieser Elternzeit habe ich ein paar Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber gearbeitet. Dies wurde nicht erneut vertraglich festgehalten. Nun bin ich aber seit 11 Wochen schwanger und seit Februar 25 im BV (ausgestellt vom Arbeitgeber). Ich habe es so verstanden, dass ich das Gehalt bekommen würde, welches ich auch ohne BV erhalten würde. Für Februar habe ich allerdings gar kein Gehalt erhalten. Bevor ich dies beim Arbeitgeber/ Steuerbüro anspreche, wollte ich mich gerne bei Ihnen nochmals absichern. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Hallo, im Februar waren Sie ja auch noch in Ez und hatten nur Anspruch auf TZ- Lohn. Den bekommen Sie auch bei einem BV. Ansprüche auf VZ-Lohn bestehen erst ab dem ersten Tag nach der EZ. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie müssen nachweisen, dass sie TZ in EZ 11 Wochenstunden gearbeitet haben. Seit wann arbeiten sie TZ in EZ? Wenn bereits mehrere Monate und sie wurden bezahlt gilt das automatisch als Vertrag. Schwieriger kann es werden nachzuweisen, dass es TZ in EZ war und kein reguläre Änderung des vorherigen Vertrags. Auch ohne schriftlicher Änderung kann es zu einem Vertrag kommen, wenn beide Partner (in diesem Fall sie und ihr Arbeitgeber) dem nachkommen. Sie arbeiten 11 Wochenstunden und er zahlt dafür. Vertrag erfüllt. Ihr Arbeitgeber kann sich darauf berufen und sagen, dass es eine reguläre Änderung auf TZ war, welcher beide Seiten nachgekommen sind. Gibt es Zeugen welche dabei waren als es um 11 Wochenstunden in TZ in EZ sind? Wenn ja würden diese das auch vor Gericht aussagen? Gab es z. B. E-Mailverkehr womit o. g. nachweisbar ist? Das wäre sehr gut. Seit Februar 2025 sind sie im BV. Hat das ihr Arbeitgeber ausgesprochen? Haben sie es schriftlich erhalten? Wenn nein fordern sie das. Nicht, dass ihr Arbeitgeber sagt, dass er kein BV ausgesprochen hat und sie ihrer Arbeit unentschuldigt ferngeblieben sind. Das kann zur Kündigung führen und ihr Arbeitgeber kann Schadensersatz fordern. Gibt es Zeugen als ihnen das BV ausgesprochen wurde? Von Februar 2025 bis zum 12.3.2025 waren sie noch in EZ. Somit gibt es dafür Gehalt für 11 Wochenstunden. Ab den 13.3.2025 greift der alte Vertrag insofern ihr Arbeitgeber die Stundenreduzierung nicht als reguläre Änderung ansieht. Was war ihr Plan ohne Schwangerschaft gewesen? Wollten sie VZ arbeiten? Wenn nein hätten sie ihren Arbeitgeber um eine TZ-Vertrag bitten oder kündigen müssen. Denn sie können nicht für VZ im BV sein obwohl sie nur TZ arbeiten können. Ihr Kind muss betreut sein, so dass sie zu arbeiten könnten. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Wenn sie dann wegen fehlender Kinderbetreuung nicht wie im Vertrag arbeiten können kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden. Die prüft ob eine Kinderbetreuung während des BV gegeben war. Falls nachgewiesen wird, dass das nicht gewesen ist kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG. Als Erstes sollten sie ihrem Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, dass er im Rückstand des Gehalts ist. Weisen sie ihn darauf hin, dass es ausstehend ist vom 1.2.2025 bis 12.3.2025 das Gehalt TZ in EZ mit 11 Wochenstunden und seit dem 13.3.2025 in VZ. Ab dem 1.4.2025 soll es fristgerecht in VZ ausgezahlt werden. (Wenn zum Zahlungsdatum was im Arbeitsvertrag steht können sie das reinschreiben.) Setzen Sie eine Frist (z. B. 7 Tage) bis wann due Nachzahlung erfolgt sein muss. Schicken sie es per Einschreiben Einwurf hin, denn sie müssen nachweisen, dass es beim Arbeitgeber eingegangen ist. Sollte keine Nachzahlung und weitere fristgerechte Zahlung des Gehalts erfolgen sollten sie einen Anwalt aufsuchen und dieser es für sie klären. Es sollte zur schnellen Zahlung kommen (bis zum Mutterschutz), weil es sonst negative Auswirkungen auf die Berechnung des EG hat. Denn ohne Einkommen mindert es das EG, was zu ihrem Nachteil ist. Tipp: In Zukunft alles schriftlich geben lassen, so dass es nachweisbar ist. Z. B. das BV, wenn sie wieder TZ in EZ arbeiten möchten den TZ in EZ Vertrag, Einschreiben Einwurf Nachweise von der Post, usw.. Kopieren sie jedes Schreiben bevor sie es abschicken, damit sie nachweisen können was drin war.
Julilena
Danke für die umfangreiche Antwort! Nein, auf 11 Wochenstunden komme ich nicht. Und das Beschäftigungsverbot wurde schriftlich von meinem Arbeitgeber ausgestellt. Das Gehalt von Februar und März habe ich nun erhalten. Es ist der identische Betrag. Ich hätte gerne auch schon während der Elternzeit mehr gearbeitet als 5-10 Stunden die Woche aber leider war dies von meinem Arbeitgeber aus gesehen nicht möglich. Was kann ich nun machen?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe wirklich viel gelesen doch sehe ich leieder nur Fragezeichen vor meinem geistigen Auge. Ich bin noch bis März 15 im Elternjahr. Im Mai 15 soll mein zweites KInd auf die Welt kommen. Demnach ist die Mutterschutzfrist erst nach dem Ende des Elternjahres. 1. Wann muss ich nun AG informieren dass ich wieder schwan ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit