Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Winterbauch2022

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Hallo Frau Bader, ich war bis 31.10.22 in Elternzeit, danach im BV und ab 25.11.22 in Mutterschutz. Das Mutterschutzgeld wird ja anhand vom Gehalt der letzten drei Monate berechnet. Zählen dabei die letzten drei Monate, also September, Oktober, November oder die letzten drei Monate in denen ich vor der Elternzeit Gehalt erhalten habe? Ich habe noch eine zweite Frage: Das Elterngeld berechnet sich ja am Einkommen der letzten 12 Monate. Zählt dabei auch das Mutterschaftsgeld als Einkommen? Mit freundlichen Grüßen Winterbauch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wird ermittelt nach dem üblichen Lohn (den Sie ohne Mutterschutz erhalten hätten). Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Das Mutterschaftsgeld zählt als Lohnersatzleistung nicht zum Elterngeld


MamaausM2

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Das Elterngeld bemisst sich aus den 12 Monaten vor neuen Mutterschutz. Monate mit Elterngeld kannst du aber ausklammern lassen bis das ältere Kind 14 Monate alt ist


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