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Hallo Frau Bader, hab ich das jetzt richtig verstanden, daß mir mein Arbeitgeber seinen Anteil ab dem Tag nach dem Ende der Elternzeit, d.h. ab dem 07.09. bis zum Ende der Mutterschutzfrist zahlen muß? Anschließend gehe ich ja weiter in Elternzeit. Habe ich bereits beantragt. Mein Arbeitgeber rührt sich bei mir nämlich überhaupt nicht! Vielen Dank schonmal. Grüße Daniela Kämmler
Hallo, ja, aber Sie gehen ja erst nachd em Mutterschutz wieder in EU. Bis dahin bekommen Sie MG. Gruß, NB
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