Frage: Resturlaub aus TZ in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich arbeite noch bis Ende April in Teilzeit (während meiner Elternzeit) und beende die laufende Elternzeit dann einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Insgesamt habe ich dann vom 01.02.2021 bis zum 26.04.2021 gearbeitet und einen Anspruch auf sieben Urlaubstage erworben. Da in meinem Team derzeit viel Arbeit ansteht, würde ich gerne nur drei der sieben Urlaubstage nehmen. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung ist das möglich, ich könne den Resturlaub dann nach meiner Rückkehr nehmen. Ist diese Aussage so korrekt? Wann verfällt dieser Urlaubsanspruch? Was passiert, wenn ich nach der Elternzeit von Kind 2 direkt wieder in Vollzeit einsteige? Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung und Rückmeldung.

von Jelly Bean am 24.03.2021, 10:55



Antwort auf: Resturlaub aus TZ in Elternzeit

Hallo, es entsteht grds für jeden Monat Urlaubsanspruch, den Sie nicht KOMPLETT in EZ sind. Lt § 17 BEEG knn dieser Urlaub in dem Jahr genommen werden, in dem die EZ endet und im Folgejahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.03.2021



Antwort auf: Resturlaub aus TZ in Elternzeit

das ist richtig. dein resturlub plus die neuen tage, die im mutterschutz entstehen kannst du bist zum ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit nehmen. wenn du also 2023 aus der ez kommst, kannst du sie bis ende 2024 nehmen.

von mellomania am 24.03.2021, 11:05



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