Hallo Frau Bader, ich arbeite noch bis Ende April in Teilzeit (während meiner Elternzeit) und beende die laufende Elternzeit dann einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Insgesamt habe ich dann vom 01.02.2021 bis zum 26.04.2021 gearbeitet und einen Anspruch auf sieben Urlaubstage erworben. Da in meinem Team derzeit viel Arbeit ansteht, würde ich gerne nur drei der sieben Urlaubstage nehmen. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung ist das möglich, ich könne den Resturlaub dann nach meiner Rückkehr nehmen. Ist diese Aussage so korrekt? Wann verfällt dieser Urlaubsanspruch? Was passiert, wenn ich nach der Elternzeit von Kind 2 direkt wieder in Vollzeit einsteige? Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung und Rückmeldung.
von Jelly Bean am 24.03.2021, 10:55