Liebe Frau Bader, der Geburtstermin meines Kindes ist der 18.4.2015, ab 07.03. werde ich im Mutterschutz sein. Derzeit befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsvertrag, der bis zum 01.02.2015 läuft. Ich denke nicht, dass dieser verlänger wird. Mein Frauenarzt legte mir nahe - da ich mich schon jetzt überanstrenge -, nicht mehr zu arbeiten, d.h. er wird ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Meine konkreten Fragen lauten daher: 1. Bin ich im Zeitraum 01.02.2015 bis 07.03.2015 krankenversichert? (Mein Freund und ich sind nicht verheiratet.) 2. Beziehe ich ab 07.03.2015 dann trotzdem Mutterschaftsgeld? Es wäre sehr schön, wenn Sie mir diese wichtigen Fragen bitte beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen, Corinna T.
von Corinna-Mama am 03.10.2014, 15:35