Vicky167
Sehr geehrte Frau Bader, ich befand mich bis Ende Juli 2017 im individuellen Beschäftigungsverbot. Bis Ende Juni 2017 hatte ich mit meinem AG eine Teilzeitvereinbarung. Demzufolge hätte ich ab dem 01.07.2017 wieder Vollzeitgehalt bekommen müssen, da m. W. die entsprechenden Gehaltszahlungen unabhängig vom Beschäftigungsverbot sind. Das Juli-Gehalt hat auch direkten Einfluss auf mein Mutterschaftsgeld. Das war aber leider nicht der Fall. Ich habe weiterhin Teilzeitgehalt bekommen. Daraufhin habe ich meinen AG entsprechend darauf hingewiesen und um Nachzahlung gebeten. Wie verhalte ich mich weiterhin, wenn der AG nicht darauf eingeht bzw. auf meine Aufforderung nicht reagiert und bin ich diesbezüglich im Recht? Vielen Dank und einen schönen Tag! Vicky167
Hallo, vielleicht kann in die Krankenkasse helfen? Ansonsten hilft es Ihnen nur, ihn schriftlich aufzufordern oder wenn das auch nichts hilft anwaltlich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dann bleibt nur eine Klage beim Arbeitsgericht.
Kristiiin
Liegt diese Vereinbarung schriftlich vor? Wenn ja: Gespräch mit dem AG und dann im Notfall siehe Uriah. Wenn nicht könnte es schwierig werden...
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