Mitglied inaktiv
Hallo, mich würde folgendes interessieren: Meine Freundin hat mit einem Mann ein Kind, mit dem sie nicht verheiratet war und ihm auch nicht das Sorgerecht gegeben hat. Das einzige was gemacht wurde, war damals die Vaterschaftsanerkennung. Nun ist Sie mit Ihrer Tochter zu ihrem neuen Freund in die USA gezogen, hat aber ihrem Ex schon ein halbes Jahr vorher Bescheid gesagt, was auch kein Problem war. Sie hat ihren neuen Freund in den USA mittlerweile geheiratet . Der Ex fängt jetzt auf einmal an von wegen Umgangsrecht. Er hat ein Recht darauf sein Kind zu sehen und wird die Sache jetzt an einen Anwalt weitergeben. Ausserdem meint er keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, da seine Ex Freundin ja jetzt geheiratet hat. Obwohl eine Unterhaltsregelung schriftlich festgelegt wurde. Nun meine Fragen: Hat er ein Recht auf Umgangsrecht bzw. kann er sein Umgangsrecht einklagen, obwohl er wusste das seine Ex mit dem Kind auswandert? Den Unterhalt muss er doch weiterzahlen solange der Neue das Kind nicht adoptieren würde? Hoffe Sie können mir weiterhelfen und ich somit meiner Freundin. Vielen Dank. Liebe Grüße Luggi+Leon
Hallo, wenn er dem Umzug zugestimmt hat, muss er sich selber um sein Umgangsrecht kümmern - und dan Unterhalt für das Kind trotzdem zahlen! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das kann er auch einklagen.
Mitglied inaktiv
Der Kindsvater hat ein Umgangsrecht, das er zur Not auch einklagen kann. Auch nach der Heirat der Mutter ist er sehr wohl dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, da sich das Verhältnis KV-Kind ja nicht geändert hat. Der Mutter gegenüber ist er nicht mehr unterhaltspflichtig. LG Nadine
Mitglied inaktiv
Ich möchte es so formulieren: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, auch mit seinem Vater. Dies haben beide Eltern zu unterstützen und zu fördern. Aber selbst wennkeinerlei Umgang stattfindet hat das nicht mit der Unterhaltspflicht des Vaters dem Kind gegenüber zu tun. Er "bezahlt" Nicht für den Umgang, sondern weil er (losgelöst von allem anderen) gesetzlich dazu verpflichtet ist. Für beide Elternteile gerne hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Danke für Ihre Hilfe. Noch eine Frage dazu: Ist es nicht so, dass auch Sie einen Teil für der Reisekosten tragen muss, wenn er in die USA fliegt? Oder nur wenn sie einfach so ohne Absprache gegangen wäre? Danke! Lg Luggi+Leon
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