Wäschesäcken
Kindesunterhalt Krankenkasse Liebe Frau Bader, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Es geht mir rein um den Kindesunterhalt. Muss ich diesen bei der Krankenkasse zum Gesamteinkommen dazu mit angeben? Darf der Kindesunterhalt zur Berechnung des Versicherungsbetrages von der Krankenkasse verwendet werden? Ursprüngliche Frage: "ich bin alleinerziehend und bekomme Unterhalt für mich und meinen Sohn. Ohne Arbeitgeber muss ich mich freiwillig krankenversichern bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Mein Sohn ist bei mir mitversichert. Die Krankenkasse ist der Meinung, der Unterhalt meines Sohnes zählt zum Gesamteinkommen dazu und ich muss ihn angeben. Ich habe gelesen, dass der Kindesunterhalt nicht angegeben werden muss. Was stimmt jetzt? " Viele Grüße!
Hallo, Kindesunterhalt zählt nicht als Einkommen. Liebe Grüße NB
malini
Die Frage wurde doch beantwortet - es wird zum Einkommen gerechnet.
malini
Antwort Fr. Bader: "...Im Hinblick auf den Wortlaut des § 16 SGB IV ist die Unterhaltszahlung insofern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens zu berücksichtigen"
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