Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Partnermonate

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Partnermonate

AninaM

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Liebe Frau Bader, Wir planen im Moment Baby Nr. 3 und möchten gerne mindestens in den ersten 2 Monaten nach der Geburt zu Hause sein. Mein Mann ist vollzeit angestellt und ich bin im Moment zu Hause mit den beiden Kindern (bald 2 und 5) - nicht in Elternzeit sondern momentan ohne Anstellung.  Mit Hinblick auf die neuen Regelungen zum Elterngeld ab April 2024 habe ich nun folgende Frage: Ist folgende Konstellation möglich: Ich (Mutter) beantrage direkt nach der Geburt Elterngeld plus mit 150 Euro (bekomme ja KEIN Mutterschaftsgeld) und mein Mann nimmt Elternzeit und beantragt für die ersten 2 Monate Basiselterngeld. Oder müsste er dann auch Elterngeld plus nehmen? Vielen Dank und beste Grüße.  AM  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der neue § 4 BEEG sagt: „(6) Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. Abweichend von Satz 1 können bei Mehrlingsgeburten sowie bei Frühgeburten  beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen." Liebe Grüße NB


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