Summer2020
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das, dass er den zweiten Elternzeitmonat nicht innerhalb der 2 Jahre nehmen kann? Oder nur nicht innerhalb des ersten Jahres? Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus. Summer2020
Hallo, Wenn erst Sie das Elterngeld beziehen und dann er, ist das unproblematisch. Sie dürfen das Elterngeld nur einen Monat parallel bekommen. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie können zeitgleich in EZ sein, aber nur 1 Monat zusammen EG beziehen. Der KV kann z. B. In den 1.-2. Lebensmonaten EZ nehmen und im 1. Monat EG beziehen. Im das EG nicht zurück zahlen zu müssen muss er einen zweiten Monat EG beziehen. Wenn sie vom 1.-12. Lebensmonat Basis-EG beziehen kann er das erst wieder zum 13. oder 14. Lebensmonat. Anders ist es wenn er EGplus bezieht. Das kann er zur gleichen Zeut wie sie Basis-EG beziehen. Es geht auch anders herum. Z. B. beziehen sie EGplus, so dass er Basis-EG beziehen kann oder sie nehmen 1 Monat kein Basis-EG, aber EZ, und beziehen Basis-EG wieder im 13. oder 14. Lebensmonat.
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