annarick
Hallo Frau Bader. Kann mein Mann 2 Monate Elterngeld plus nehmen oder müssen es 4 Monate sein? (2 Basis EG=4 EG plus)? Er möchte sich in den Monaten Überstunden auszahlen lassen so, als würde er 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Hallo, das regelt § 4 BEEG. Ein Elternteil muss mindestens für zwei Lebensmonate Elterngeld (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) beziehen. Die Voraussetzungen der Mindestbezugszeit sind auch dann erfüllt, wenn die elterngeldberechtigte Person zwei Elterngeld Plus Monate bezieht. Liebe Grüße NB
Dojii
Es spielt keine Rolle welche Art von Elterngeld er für seine beiden Monate nutzt, wichtig ist nur, dass er einfach zwei Monate nimmt. Zwei Mal Basis Ein Mal Basis ein mal Plus Zwei Mal Plus. Alles möglich und genügt der Mindestbezugszeit.
annarick
Danke für deine Antwort :)
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