Kleeblattglueck
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jährlichen Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Aber wie ist es in folgender Situation: A und B sind verheiratet, wohnen jedoch aus beruflichen und familiären Gründe während der Phase des Elterngeldbezugs nicht gemeinsam, habe jeweils einen getrennten Hauptwohnsitz und keinen Nebenwohnsitz. Sie leben jedoch nicht in Trennung oder ähnlichem, sondern sehen sich regelmäßig und kümmern sich auch beide um den Nachwuchs. Ist diese Konstellation mit unterschiedlichen Wohnsitzen ein Ausschlusskriterium für den Elterngeldbezug mit Partnermonaten? Meines Erachtens nicht, da ja der Ehegatte immer als Haushaltsmitglied eingestuft wird, die Ehe intakt ist und keiner der Ehegatten die Lebensgemeinschaft ablehnt. Wie wird das ganze hier eingeschätzt? Gibt es da ggf. Probleme mit der Elterngeldstelle? Wenn ja, was gilt es zu beachten? Danke und viele Grüße Klettblattglueck
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