Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus und Partnermonate

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Plus und Partnermonate

Sockentaucherin

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Schönen Guten Tag, ich hätte eine Frage zum Elterngeld und Mutterschutz. Hier die Ausgangslage: Unser Sohn ist am 13.01.18 geboren - ich habe 10 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzen 2 in Elterngeld Plus umgewandelt um für die neue Berechnung 14 Monate ausgeklammert zu bekommen. Nun ist am 11.07.19 unsere Tochter geboren und ich befinde mich seit dem 06.06.19 (errechneter ET 18.07.19) im Mutterschutz da ich die laufende Elternzeit meines Sohnes vorzeitig beendet habe. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt mit ggf. Teilzeit im 2. Jahr. Diese 2 Jahre Elternzeit möchten ich gerne mit Elterngeld Plus nehmen. Mein Partner nimmt jetzt einen Partnermonat und möchte den zweiten 2020 nehmen. Meine Fragen: Was passiert mit der Woche Mutterschutz vor der Entbindung - die kleine kam ja eine Woche früher. Wird die an die 8 Wochen nach der Geburt angehängt? Also wann endet mein Mutterschutz? Ist die Aufteilung 24 Monate Mutter Elterngeld Plus und Vater 2 Partnermonate (einer 2019, einer 2020) so möglich? Wie müssen wir das angeben? Also die Aufteilung? Gibt es bei der Konstellation noch was zu beachten? Herzlichen Dank für die Hilfe Maren


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Woche wird drangehängt, Sie haben immer mind. 6+8 Wo 2. 24 Mo. EG-Plus gibt es nicht, da die MG-Monate angerechnet werden. Sie können 12 Mo nehmen (auch aufgeteilt), er 2 Liebe Grüße NB


Yaramin84

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Hallo, dein Mutterschutz geht vom 06.06. bis 12.09. Auch, wenn das Kind jetzt eher kam. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Mit der einen Woche passiert gar nix. Du erhälst 6 Wochen vorher und 8/Wochen nachher das Mutterschaftsgeld. Der Betrag bleibt gleich nur halt nun 5 Wochen vorher und 9 wochen nachher


Sockentaucherin

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Vielen Dank Frau Bäder. Nur zum Verständnis - ich war ja zuvor in Elternzeit welche vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet habe. Zählt die als „Einkommen vor der Geburt“ so dass, mein Mann jetzt auch den Anspruch auf 2 Partnermonate hat?


Sockentaucherin

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Haben wir dann praktisch 14 Monate Basiselterngeld? 2 gehören Papa und 12 mir, wobei ich nur 10 in plus wandeln darf, da 2 Mutterschutzgeld sind? Und die 2 Partnermonate gibt es obwohl ich zuvor in Elternzeit war und erst mit Beginn des neuen Mutterschutzes mein Arbeitsvertrag auflebt? Oder haben wir dann beim 2. Kind kein Anspruch auf die Partnermonate?


Mitglied inaktiv

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Zum Verständnis ihr habt nur 14 Monate EG Anspruch... Willst du EG+ zählen die Monate mit Mutterschaftsgeld automatisch auf dich, so dass du noch 10 Monate übrig hast und dein Mann muss 2 Monate ez nehmen wenn er EG beziehen möchte. Die Partnerschaftsmonate sind was anderes. In den 4 Monaten müssen beide Eltern zwingend Teilzeit in Elternzeit arbeiten, dann gibt es noch EG als bonus drauf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752


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