Schwanger in Elternzeit, besteht Kündigungsschutz und wird der Lohn fortgezahlt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit, besteht Kündigungsschutz und wird der Lohn fortgezahlt?

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell bis zum 19.09.2019 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir angekündigt, dass ich nach meiner Elternzeit betriebsbedingt gekündigt werde. Nun überlegen wir, wie es wäre wenn vor Ablauf meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde. Bestünde ein Kündigungsschutz? Wird der Lohn dann nach der Elternzeit fortgezahlt, auch wenn mein Arbeitgeber mich eigentlich nicht beschäftigen möchte? Vielen Dank und viele Grüße!

von Nolanola am 21.09.2018, 15:02



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, besteht Kündigungsschutz und wird der Lohn fortgezahlt?

Hallo, ein Kü-Schutz besteht auch in der EZ. Der AG darf also frühstens am 1. Arbeitstag kündigen. Bei einer neuten Schwangerschaft dann auch nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2018



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, besteht Kündigungsschutz und wird der Lohn fortgezahlt?

Betriebsbedingte Kündigungen können trotz erneuter Schwangerschaft über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz beantragt werden, wenn z.B. eine Abteilung schließt. Wenn die Kündigung nicht durch geht, dann wirst du selbstverständlich wieder anfangen müssen zu arbeiten, wenn du den Lohn haben möchtest.

Mitglied inaktiv - 21.09.2018, 15:34



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, besteht Kündigungsschutz und wird der Lohn fortgezahlt?

Hast du damit Erfahrungen gemacht uriah? Ich würde ja gerne wieder arbeiten, mein Arbeitgeber hat aber mittlerweile meinen Bereich abgeschafft. Es handelt sich um ein kleines Unternehmen mit 10 Mitarbeitern. Sie könnten mich ja auch theoretisch dann freistellen.

von Nolanola am 21.09.2018, 21:07



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, besteht Kündigungsschutz und wird der Lohn fortgezahlt?

Wenn dein Arbeitsplatz (d.h. dein Bereich) abgeschafft wurde und du nicht innerhalb der Firma anders eingesetzt werden kannst, dann muss der AG dich kündigen über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Ein BV gibts selbstverständlich dafür nicht, da ja von der Tätigkeit keine Gefährdung für dich ausgeht. Warum sollte er dich freistellen und dir Lohn bezahlen, wenn du nicht arbeitest? Teilschließung ist ausdrücklich ein Grund für eine Kündigung auch in der Elternzeit und in der Schwangerschaft. Wenn du das jetzt schon weißt, such dir einen neuen Job.

Mitglied inaktiv - 21.09.2018, 21:40



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