hammse
Sehr geehrte Fr.Bader, ich habe am 1.01.2010 eine neue Stelle mit nen halben Jahr Probezeit und danach einen unbefristeten Vollzeitvertrag begonnen. Nach 6 Wochen habe ich erfahren das ich schwanger bin. Da ich als Krankenschwester im Außendienst arbeite habe ich gleich ein Beschäftigungsverbot bekommen...da ich nur 1Jahr Elternzeit genommen habe, die am 23.Sept.endet und ich es dann doch nicht schaffe Vollzeit zu arbeiten bat ich meine Chefin meine Elternzeit zu verlängern, was sie ablehnte und mich bat zu kündigen...sollte ich jetzt noch bis Sept.schwanger werden welche Konsequenzen hätte ich dann zu tragen?? Kann ich gekündigt werden?? Müsste ich dann ab Sept.vollzeit arbeiten nobwohl ich bei letzter Schwangerschaft ein Beschäftigunsverbot von Ihr bekam?? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!! MFG Hammse
Hallo, da Sie weniger als 24 Mo. EZ beantragt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung, evtl (je nach Anzahl der Mitzarbeiter) aber auf TZ. Selber kündigen ist also nur sinnvoll, wenn es gar keine andere Variante gibt. Sie könnten auch wieder arbeiten gehen u direkt wieder EZ beantragen. Wenn Sie die Arbeit nicht ausüben könen/ wollen, müssen Sie selber kündigen. daran ändert auch eine neue SchS nichts. Dann kann zwar der AG nur aus wichtigem Grund kündigen - wenn Sie aber nicht zur Arbeit erscheinen ist das so ein wichtiger Grund Liebe Grüsse, NB
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