NancNanc
Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell in Elternzeit (Kind ist gerade 15 Mon alt). Elternzeit geplant bis Mai 2019. Nun bin ich erneut schwanger und wüsste gern einiges: ich habe gelesen, dass ich meinem Arbeitgeber mitteilen kann meine EZ vorzeitig zu beenden. Würde dann ins Beschäftigungsverbot gehen, um einige Monate Geld zu sparen. Aber was passiert mit meiner alten Elternzeit? Hatte ja aufgrund der knapp 2 Jahre nur halbes Elterngeld und es wären ein paar Monate übrig. Liebe Grüße Nancy
Hallo, Sie können die EZ nur beenden, um den neuen Mutterschutz anzutreten - nicht, um in ein BV zu gehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst die Elternzeit nicht beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen.
mellomania
du kannst keine elternzeit beenden um in ein bv zu gehen. du kannst die elternzeit nur!!! auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden um den vollen zuschuss des AG zum mutterschaftsgeld zu erhalten. und du kannst nicht entscheiden, ob du ein bv bekommst. das tut der arzt oder der AG. da hast du kein mitspracherecht. wenn der neue muttershcutz NACH ende der regulären elternzeit beginnt, musst du bis zum neuen mutterschutz normal arbeiten. oder du verlängerst die elternzeit bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz wenn du noch elternzeit hast. wie lange hattest du dann elternzeit? wenn du ein bv bekommen solltest, WENN, dann greift dies erst NACH ende der regulären elternzeit bis beginn neuer mutterschutz. alles andre ist sozialbetrug und somit nicht möglich
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