Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz Vater in Elternzeit

Frage: Kündigungsschutz Vater in Elternzeit

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Mein Mann plant bei unserem 2.Kind 1 Jahr Elternzeit zu nehmen. Ich bin seit der Geburt unseres Großen in Elternzeit und werde sie jetzt um das 3. Jahr verlängern. Mein Mann bliebe also quasi für´s Baby Zuhause. Da wir es uns finanziell gut erlauben können freuen wir uns schon sehr darauf. Ein wenig Sorge haben wir, ob das in der Firma meines Mannes alles problemlos klappen wird, vor Allem mit dem Wiedereinstieg. Besteht für meinen Mann während der Elternzeit kompletter Kündigungsschutz, oder kann man ihm da irgendwie Ärger machen? Habe gehört, es gäbe da "so eine kleine Lücke", dass ihm danach doch gekündigt werden kann. Stimmt das? Hat er Anrecht SEINE Stelle zurück zu bekommen, oder muss es leidiglich EINE Stelle sein? Er ist jetzt z.B. im Außendienst tätig, hat einen Firmenwagen. Wenn er hinterher ins Büro versetzt werden würde, hätte er kein Auto mehr und käme kaum zur Arbeit. Ich hoffe, Sie können uns da Auskunft geben.


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Es gilt das gleiche wie bei Frauen - schau mal unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Kuendigung Nach der Elternzeitzeit hat er Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Eine wirkliche Garantie gibt es nicht - da z.B. direkt nach der Elternzeit auch wieder zu normalen Kündigungsfristen gekündigt werden kann - da hilft nur ein guter Draht zum Chef oder notfalls ein Anwalt.


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8 Wochen vor- und während der EZ haz er vollen Kündigungsschutz. Der AG könnte ihm am ersten Tag nach der EZ kündigen. Zu den dann im AV geltenden Fristen. Ob er "seinen" Job wiederbekommt, liegt u. a. am Arbeitsvertrag. Welche Stelle ist dort genannt? Ist dort auch der Dienstwagen geregelt? Ist dort beschrieben, daß er "versetzt" werden kann und unter welchen Bedingungen? Viele Grüße Désirée


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