Hallo, und zwar stellt sich bei mir die Frage ob ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe?
Unser Sohn ist am 09.12.2017 zur Welt gekommen. Ab 05.11.2017-12.02.2018 war ich im Mutterschutz. Mitte September 2017 habe ich ein Beschäftigungsverblt von meinem Frauenarzt bekommen.
Ich habe meine Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Bekomme ich jetzt Weihnachtsgeld im Jahr 2018?
Vielen Dank für eure Antwort
Lg
von
Florinaflorina
am 26.11.2018, 11:13
Antwort auf:
Anspruch Weihnachtsgeld Öffentl. Dienst Elternzeit
Hallo,
§ 20 TVöD
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450
(4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
...
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2018
Antwort auf:
Anspruch Weihnachtsgeld Öffentl. Dienst Elternzeit
Nein, während der Elternzeit nur in dem Jahr, in dem dein Kind geboren wurde. Zumindest wenn der TVÖD anzuwenden ist.
von
chrissicat
am 26.11.2018, 12:26