Hallo Fr. Bader, bis zum 20.05.2008 ging die Mutterschutzfrist nach der Geburt meines 2. Kindes. Sei dem bin ich in Elternzeit. Ist es korrekt, dass ich um November kein Weihnachtsgeld bekommen habe. Im TVöD habe ich nur gefunden, dass Elternzeit den Anspruch nicht mindert. Wann müsste ich in diesem Jahr spätestens anfangen (TZ während der EZ mit 30 Std./Woche) um Weihnachtsgeld zu bekommen? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 06.02.2009, 19:34