Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder Weihnachtsgeld - diesmal nach der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieder Weihnachtsgeld - diesmal nach der Elternzeit

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Hallo, ich arbeite seit mitte Sept. wieder Teilzeit in meiner alten Firma und habe während meiner Elternzeit bis auf 6 Monate vor Ende der Elternzeit auf geringfügigkeits Basis auch gearbeitet. Jetzt habe ich meine Abrechnung bekommen und mich gewundert, warum ich mein Weihnachtsgeld nur anteilig für die Zeit seit mitte Sept. bekommen habe. Hat man Anspruch auf ein volles Weihnachtsgeld? Oder zählt hier auch tatsächlich nur die "aktive" Arbeitszeit? Danke für die Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB


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